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ArbG Stralsund, 23.04.2008 - 3 BV 5/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 23.04.2008 - 3 BV 5/07
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2008 - 2 TaBV 6/08
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2008 - 2 TaBV 6/08
Zuordnungstarifvertrag - Auflösung eines Betriebsrats nach Betriebsübergang - …
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 23.04.2008 - 3 BV 5/07 - dahin abgeändert, dass die Anträge des Betriebsrates zurückgewiesen werden.Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf den ersten Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 23.04.2008 - 3 BV 5/07 - Bezug genommen.
den Beschluss des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 23.04.2008, Az: 3 BV 5/07 abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.
den Beschluss des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 23.04.2008, Az: 3 BV 5/07 abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.
den Beschluss des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 23.04.2008 - 3 BV 5/07 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.