Rechtsprechung
ArbG Trier, 21.08.2018 - 3 BVGa 3/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 21.08.2018 - 3 BVGa 3/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 2 TaBVGa 6/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 2 TaBVGa 6/18
Mitbestimmung des Betriebsrats - Einsatz von Leiharbeitnehmern - …
Die Beschwerde der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin und die Anschlussbeschwerde des zu 1) beteiligten Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 21.08.2018 - 3 BVGa 3/18 - werden zurückgewiesen.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Beteiligten erster Instanz wird auf den Tatbestand des Beschlusses des Arbeitsgerichts Trier vom 21. August 2018 - 3 BVGa 3/18 - verwiesen.
Am 21. August 2018 hat das Arbeitsgericht Trier folgenden Beschluss - 3 BVGa 3/18 - verkündet:.
Auf den Zwangsvollstreckungsantrag des Betriebsrats vom 17. September 2018 hat das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 04. Dezember 2018 - 3 BVGa 3/18 - gegen die Arbeitgeberin wegen Zuwiderhandlung gegen die im Beschluss vom 21. August 2018 unter Ziffer 1 und 2 titulierten Unterlassungspflichten jeweils ein Ordnungsgeld festgesetzt; wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 04. Dezember 2018 - 3 BVGa 3/18 - Bezug genommen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 21. August 2018 - 3 BVGa 3/18 - abzuändern und die Anträge des Betriebsrats insgesamt zurückzuweisen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 21.08.2018 - Az. 3 BVGa 3/18 - abzuändern,.
Rechtsprechung
ArbG Solingen, 17.08.2018 - 3 BVGa 3/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 17.08.2018 - 3 BVGa 3/18
- LAG Düsseldorf, 12.10.2018 - 6 TaBVGa 7/18
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 12.10.2018 - 6 TaBVGa 7/18
Wahl des Wahlvorstandes außerhalb des Betriebs in einer Schule
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. - 7. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.08.2018 - AZ: 3 BVGa 3/18 lev - wird zurückgewiesen.Die Antragstellerinnen beantragen, den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 18.08.2018 - AZ: 3 BVGa 3/18 lev - abzuändern und dem Wahlvorstand im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, eine Betriebsratswahl im angeblichen Gemeinschaftsbetrieb der Antragstellerinnen durchzuführen.
Rechtsprechung
ArbG Münster, 07.05.2018 - 3 BVGa 3/18 |
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