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OVG Hamburg, 06.02.2007 - 3 Bf 32/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Klage auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins; Maßgeblichkeit des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Streitwertfestsetzung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg - 4 K 1596/06
- OVG Hamburg, 06.02.2007 - 3 Bf 32/07
Wird zitiert von ... (3)
- VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12
Schreckschusspistole; Führen; vielfach provozierte Gefahrensituationen; …
Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 2 GKG (in Anlehnung an OVG Hamburg, Beschluss vom 06.02.2007 - 3 Bf 32/07 - GewArch 2007, 205) auf 5.000,-- EUR festgesetzt. - VG Ansbach, 22.07.2016 - AN 14 K 16.00416
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach Trunkenheitsfahrt
Der Widerruf des Waffenscheins ist gemäß § 52 Abs. 2 GKG mit einem Streitwert von 5.000,00 EUR anzusetzen, wobei nicht nach "großem" und "kleinem" Waffenschein zu differenzieren ist (vgl. BVerwG, U. v. 28.1.2015 - 6 C 3.14 - BeckRS 2015, 42600; BayVGH, B. v. 20.6.2016 - 21 CS 16.395; OVG Hamburg, B. v. 6.2.2007 - 3 Bf 32/07 - BeckRS 2007, 21626). - VG Berlin, 19.02.2016 - 1 K 310.15
Widerruf der Erlaubnis nach dem Waffengesetz - Zuverlässigkeit bei …
Dabei wurden je 5.000,- Euro für die beiden waffenrechtlichen Erlaubnisse (bezgl. des Kleinen Waffenscheins: OVG Hamburg, GewArch 2007, 205) und 1.500,- Euro für die Munitionserwerbsberechtigung in Ansatz gebracht.