Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.12.2007

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   BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07   

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BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07 (https://dejure.org/2007,3039)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.2007 - 3 C 11.07 (https://dejure.org/2007,3039)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 3 C 11.07 (https://dejure.org/2007,3039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7; ZAV § 12 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 1
    Marktorganisationen; Marktordnung; Milch; Zusatzabgabenverordnung; Erzeuger; Milchquote; Milchreferenzmenge; Referenzmenge für Milch; Anlieferungsreferenzmenge; landwirtschaftliches Pachtverhältnis; flächengebundene Übertragung von Milchquoten; flächenlose Übertragung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7
    Anlieferungsreferenzmenge; Erzeuger; Marktordnung; Marktorganisationen; Milch; Milchbörse; Milchquote; Milchreferenzmenge; Referenzmenge für Milch; Vorabentscheidung; Zusatzabgabenverordnung; flächengebundene Übertragung von Milchquoten; flächenlose Übertragung von ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Übergangs einer Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses auf den nicht selbst erzeugenden Verpächter mit dem Europarecht; Vereinbarkeit der Verordnung zur Durchführung der Zusatzabgabenregelung (ZAV) mit dem Europarecht; Rechtsgrundlage ...

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7; ; ZAV § 12 Abs. 2 Satz 1; ; ZAV § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaftsrecht - Marktorganisationen; Marktordnung; Milch; Zusatzabgabenverordnung; Erzeuger; Milchquote; Milchreferenzmenge; Referenzmenge für Milch; Anlieferungsreferenzmenge; landwirtschaftliches Pachtverhältnis; flächengebundene Übertragung von Milchquoten; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 139 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07
    Hat der bescheinigte Übergang hingegen stattgefunden, so ist die Klage auch insoweit abzuweisen, als sie sich gegen den Drittelabzug richtet; durch mögliche weitere Fehler beim Drittelabzug (vgl. Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 ff.) wäre der Kläger dann nicht beschwert.

    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - Bedenken geäußert, ob die Zusatzabgabenverordnung von der durch Art. 8a Buchstaben b und e der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 eröffneten Möglichkeit, das bisherige flächengebundene Übertragungssystem durch ein völlig anders geartetes System der nur flächenlosen Übertragung von Referenzmengen über eine Milchbörse zu ersetzen, ohne eine grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers Gebrauch machen durfte (BVerwGE 121, 382 ).

    Zwar wird durch den Verlust der Referenzmenge sein als Eigentum geschütztes Recht an seinem Milcherzeugungsbetrieb beeinträchtigt (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 ); dabei ist gleichgültig, ob der Verlust zugunsten der staatlichen Reserve oder zugunsten eines Dritten angeordnet wird.

  • EuGH, 07.06.2007 - C-278/06

    Otten - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG)

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07
    Mit Urteil vom 7. Juni 2007 - Rs. C-278/06 - hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 geänderten Fassung dahin auszulegen ist, dass bei der Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb daran gebundene Referenzmengen an den Verpächter zurückfallen können, soweit dieser nicht Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt und sie in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt.

    Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 7. Juni 2007 - Rs. C-278/06 - auf die Vorlage des Senats entschieden, Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 sei dahin auszulegen, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb daran gebundene Referenzmengen an den Verpächter zurückfallen können, auch wenn dieser nicht Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sofern er sie in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt.

    Die Weiterübertragung an einen Erzeuger erfolgt daher "in kürzester Frist", wenn der Verpächter die Referenzmenge zum nächsten hierfür vorgesehenen Zeitpunkt der staatlichen Verkaufsstelle andient, damit diese sie binnen kürzester Frist an einen Erzeuger verkaufen kann (EuGH, Urteil vom 7. Juni 2007 a.a.O. ; vgl. schon Europäische Kommission, AUR 2003, S. 78).

  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07
    Zur Entscheidung des Rechtsstreits sind diejenigen Rechtsvorschriften heranzuziehen, die sich für den Zeitpunkt des umstrittenen Referenzmengenübergangs, also für den 1. Januar 2001 Geltung beilegten; denn der Übergang wird nicht durch die angefochtene Bescheinigung bewirkt, sondern erfolgt unabhängig von ihr (stRspr; vgl. Urteile vom 18. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 48.02 - und vom 16. März 2005 - BVerwG 3 C 18.04 - Buchholz 451.512 Nr. 138 und 140 , jeweils m.w.N.).

    Ohne Erfolg beruft sich die Revision insofern auf das Urteil des Senats vom 18. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 48.02 - (Buchholz 451.512 MGVO Nr. 138).

  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07
    Durch den sog. Pächterschutz nach § 7 Abs. 4 MGV, der auch im Rahmen von § 12 Abs. 2 ZAV noch Anwendung findet, wurde den Anforderungen von Art. 14 GG in jedem Falle genügt (stRspr; vgl. Urteile vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140 und vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - BVerwGE 87, 94 ).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07
    Durch den sog. Pächterschutz nach § 7 Abs. 4 MGV, der auch im Rahmen von § 12 Abs. 2 ZAV noch Anwendung findet, wurde den Anforderungen von Art. 14 GG in jedem Falle genügt (stRspr; vgl. Urteile vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140 und vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - BVerwGE 87, 94 ).
  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 32.05

    Milchabgabe; Milchquoten; Referenzmengen; Referenzmengenübergang;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07
    Mit Beschluss vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 32.05 - (Buchholz 451.514 ZAV Nr. 3 = AUR 2006, 366 = RdL 2006, 246) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zur Auslegung von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99

    Thomsen

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07
    Das gilt sowohl für den Fall einer flächengebundenen Weiterverpachtung an einen Erzeuger, wie dies die alte Rechtslage der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) vom 25. Mai 1984 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1994 (BGBl I S. 586) als Regelfall vorsah (EuGH, Urteil vom 20. Juni 2002 - Rs. C-401/99, Thomsen - Slg. I-5775, 5791), als auch für den Fall eines flächenlosen Verkaufs über eine staatliche Verkaufsstelle, wie es nunmehr die Milchabgabenverordnung vorsieht.
  • BVerwG, 16.03.2005 - 3 C 18.04

    Anlieferungsreferenzmenge; Milchreferenzmenge; Milchquote; Bescheinigung;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07
    Zur Entscheidung des Rechtsstreits sind diejenigen Rechtsvorschriften heranzuziehen, die sich für den Zeitpunkt des umstrittenen Referenzmengenübergangs, also für den 1. Januar 2001 Geltung beilegten; denn der Übergang wird nicht durch die angefochtene Bescheinigung bewirkt, sondern erfolgt unabhängig von ihr (stRspr; vgl. Urteile vom 18. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 48.02 - und vom 16. März 2005 - BVerwG 3 C 18.04 - Buchholz 451.512 Nr. 138 und 140 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 30.03

    Milchquote; Referenzmenge; Rückgewähr nach Ende eines Pachtverhältnisses;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07
    Wie die "kürzeste Frist" zu bemessen ist, hängt von den jeweils gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen ab (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 30.03 - Buchholz 421.512 MGVO Nr. 139).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-275/05

    Kibler - Milch und Milcherzeugnisse - Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07
    7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 setzt nach Wortlaut, Sinn und Zweck voraus, dass die Referenzmenge von einem Milcherzeuger übernommen wird (stRspr; vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-275/05, Kibler - Slg. I-10569 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LC 217/08

    Übergang der Milchreferenzmenge nach Erwerb landwirtschaftlicher Flächen

    Die insoweit vorrangigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts verlangen jedoch, dass der Verpächter selbst Milcherzeuger ist oder konkrete Vorbereitungen dafür trifft, in kürzester Zeit die Tätigkeit eines Milcherzeugers auszuüben, oder dass er die Referenzmenge innerhalb kürzester Frist an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 -, Buchholz 451.514 ZAV Nr. 4 = NL-BzAR 2008, 29 = AUR 2008, 144 = RdL 2008, 166; Urteil vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 12.07 -, AUR 2008, 146).

    In einem solchen Fall stellt sich der Erwerb des Verpächters als Durchgangserwerb dar, wobei der Beendigung eines Pachtverhältnisses über einen ganzen Milcherzeugungsbetrieb die Beendigung eines Pachtverhältnisses über bestimmte Betriebsflächen gleich zu erachten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 und BVerwG 3 C 12.07 -, a.a.O.).

    Wie die "kürzeste Frist" im Einzelfall zu bemessen ist, hängt von den jeweils gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen ab (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. September 2004 und vom 2. Oktober 2007, a.a.O.).

    Dementsprechend hat der Verordnungsgeber § 12 Abs. 2 ZAV durch die Zweite Änderungsverordnung vom 14. Januar 2004 (BGBl. I S. 89) dahin ergänzt, dass eine unverzügliche Übertragung dann anzunehmen ist, wenn der Verpächter, der nicht selbst Erzeuger ist oder wird, beim nächstfolgenden Übertragungstermin für die gesamte Referenzmenge ein Angebot bei der Verkaufsstelle einreicht und bei diesem oder dem darauf folgenden Übertragungstermin zum Zuge kommt (BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 2007, a.a.O.).

    Zwar ist in Rechnung zu stellen, dass eine bereits zugeteilte Referenzmenge unter Umständen noch nicht verkäuflich ist, wenn der Rechtserwerb infolge einer gegen die Referenzmengenbescheinigung erhobene Klage noch nicht bestandskräftig feststeht (BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 2007, a.a.O.).

  • BFH, 03.07.2008 - V R 40/04

    Keine unternehmerische Tätigkeit staatlicher Milchquoten-Verkaufsstellen - Keine

    Dies ergibt sich aus den Vorschriften der ZAV, wobei die Frage keiner Entscheidung bedarf, ob die ZAV eine ausreichende gesetzliche Rechtsgrundlage hat (vgl. dazu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 16. September 2004 3 C 35.03, BVerwGE 121, 382, 387 ff.; vom 2. Oktober 2007 3 C 11.07, Recht der Landwirtschaft --RdL-- 2008, 27, unter 4.a).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2009 - 10 LB 356/08

    Begründung der Übernahme einer Anlieferungs-Referenzmenge (Milchquote) durch ein

    Der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheinigung sind die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und des nationalen Rechts zugrunde zu legen, die sich in dem Zeitpunkt des vom Kläger geltend gemachten Referenzmengenübergangs - hier nach Beendigung des Pachtverhältnisses zwischen dem Kläger und dem Beigeladenen mit Ablauf des 31. März 2001 - Geltung beilegten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 -, Buchholz 451.514 ZAV Nr. 4 mit weiteren Nachweisen).

    Der Abzug zugunsten der Reserve des Landes nach § 12 Abs. 2 Satz 1 ZAV erfolgt nicht unmittelbar Kraft Gesetzes, sondern muss durch Verwaltungsakt verfügt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 42.08

    Verfassungsmäßigkeit der Einziehung eines Drittels der verpachteten

    3 2. Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass § 12 Abs. 2 ZAV über eine genügende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage verfügt, weil es sich um eine Übergangsvorschrift handelt, die sich darauf beschränkt, das bisherige System der Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen für bestimmte Altfälle beizubehalten und fortzuentwickeln (Urteile vom 16. September 2004 a.a.O. und vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 - Buchholz 451.514 ZAV Nr. 4 ).

    6 Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass der Entzug der dem Verpächter bislang zustehenden Referenzmenge allerdings dessen Eigentum an seinem landwirtschaftlichen Betrieb berührt und dass dies auch dann gilt, wenn er die Referenzmenge vorübergehend nicht oder nicht vollständig zur Milcherzeugung nutzt (Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. ; vgl. Urteil vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 33.09

    Milchquote; Milchreferenzmenge; Anlieferungsreferenzmenge; Referenzmenge;

    Nach dieser Vorschrift gilt das Übernahmerecht des Pächters nicht, wenn der Verpächter oder dessen Erben, dessen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatte nachweisen können, dass sie die Referenzmenge für die eigene Milcherzeugung benötigen (vgl. dazu Urteil vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 - Buchholz 451.514 ZAV Nr. 4 ).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2008 - 10 LA 73/08

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen eine Einscheidung über eine

    Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Entscheidung ausdrücklich festgestellt, Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 sei dahin auszulegen, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverträge über einen Milcherzeugungsbetrieb daran gebundene Referenzmengen an den Verpächter zurückfallen könnten, soweit dieser nicht Erzeuger sei oder zu werden beabsichtige, und sie in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einem Dritten übertrage, der diese Eigenschaft besitze (vgl. auch nachfolgend BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 -, RdL 2008, 27).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 3 B 94.08

    Unterlassene Bescheidung eines Antrag auf Aussetzung des Verfahrens trotz

    Wie der Kläger selbst hervorhebt, sind die von ihm bezeichneten Fragen in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (vgl. Urteile vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 und vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 - Buchholz 451.514 Nr. 4 ).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2008 - 10 LA 144/07

    Die Entscheidung über den anteiligen Einzug der Milchanlieferungs-Referenzmenge

    Zum anderen verfügt die Beklagte durch Verwaltungsakt den Teil der Referenzmenge, der zugunsten der Reserve des Landes nach § 12 Abs. 2 Satz 1 ZAV eingezogen wird - sog. Drittelabzug - (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2007- BVerwG 3 C 11.07 -, Buchholz 451.514 ZAV Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 226/06

    Übertragbarkeit von sich auf flächenlos verpachtete Anlieferungs-Referenzmengen

    Der Entscheidung über die Wirksamkeit des Übergangs der Referenzmenge sind die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und des nationalen Rechts zugrunde zu legen, die in dem Zeitpunkt galten, in dem die streitige Referenzmenge nach Ablauf des Pachtvertrages mit Ablauf des 31. März 2004 auf die Klägerin hätte übergehen können, hier also der 1. April 2004; denn der Übergang der Referenzmenge wird nicht durch die angefochtene Bescheinigung der zuständigen Behörde bewirkt, sondern erfolgt unabhängig von ihr (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Urt. v. 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 -, RdL 2008, 27 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.01.2009 - 3 B 115.08

    Wirtschaftliche - Revisionsverfahren - Streitgegenstand - Stellungnahme

    Wie der Kläger selbst hervorhebt, sind die von ihm bezeichneten Fragen in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (vgl. Urteile vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 und vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 - Buchholz 451.514 Nr. 4 ).
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