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   BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 18.06   

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BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 18.06 (https://dejure.org/2007,3290)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2007 - 3 C 18.06 (https://dejure.org/2007,3290)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 3 C 18.06 (https://dejure.org/2007,3290)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 2, § 1 Abs. 1 Satz 3; VermG § 1 Abs. 8
    Enteignungsmaßnahme; Bodenreform; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des Betroffenen; Ausschluss des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 2, § 1 Abs. 1 Satz 3
    Ausschluss des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes; Bodenreform; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des Betroffenen; Enteignungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen eines Eingriffs in Vermögenswerte - Vorrangigkeit der Eingriffs gegenüber dem Vermögen des Geschädigten - Enteignungen von mehr als 100 Hektar Land im Zuge der Bodenreform - Anwendungsvorrang des Vermögensgesetzes ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Enteignungsmaßnahme; Bodenreform; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des Betroffenen; Ausschluß des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

  • Judicialis

    VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 1 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwRehaG § 1 Abs. 1 S. 2, 3; VermG § 1 Abs. 8
    SED-Unrechtsbereinigung - Enteignungsmaßnahme; Bodenreform; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des Betroffenen; Ausschluss des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 980 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 16.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 18.06
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hängt die Anwendbarkeit des einen oder des anderen Gesetzes vielmehr von dem Zweck und Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat (Urteile vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - BVerwGE 116, 42 und vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).
  • BVerwG, 24.09.2003 - 8 C 27.02

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; konkretes Enteignungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 18.06
    Später hat jedoch der 8. Senat die Enteignung eines Gutes von über 300 ha im Rahmen der Bodenreform trotz eines sowjetischen Enteignungsverbots dem Vermögensgesetz unterworfen, ohne die Frage der Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auch nur zu erwähnen (Urteil vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 ).
  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00

    verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Beschluss der Rehabilitierung; Willkürakt

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 18.06
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hängt die Anwendbarkeit des einen oder des anderen Gesetzes vielmehr von dem Zweck und Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat (Urteile vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - BVerwGE 116, 42 und vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01

    Bodenreform; Enteignung; besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 18.06
    Zwar hat der erkennende Senat im Beschluss vom 11. April 2002 - BVerwG 3 B 16.01 - (Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 6 = VIZ 2002, 461) offengelassen, ob Bodenreformenteignungen über 100 ha dem Vermögensgesetz oder dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zuzuordnen sind.
  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08

    Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von

    Die Bodenreform war eine Maßnahme der politischen Verfolgung, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass sie - jedenfalls bei der Personengruppe, die ausschließlich wegen des Umfangs ihres Grundeigentums in Anspruch genommen wurde - primär der Landbeschaffung diente und daher nach der Rechtsprechung des Senats nach § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG unter den Anwendungsvorrang des Vermögensgesetzes fällt (Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9 ).

    Zwar diente die in Rede stehende Kreisverweisung wie gesagt der Durchsetzung oder Absicherung einer vorrangig gegen das Vermögen und nicht die Person des Alteigentümers gerichteten Enteignung und ist insofern die Fortsetzung eines Eingriffs, dessen verwaltungsrechtliche Rehabilitierung durch den in § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG verankerten Anwendungsvorrang des Vermögensgesetzes bzw. gemäß § 1 Abs. 8 VermG des Ausgleichsleistungsgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl I S. 2624) ausgeschlossen ist (Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O. Rn. 9).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Eine Enteignung nach der Bodenreform wäre einer Rehabilitierung nach dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) jedenfalls auf Grund von § 1 Abs. 1 S. 3 VwRehaG von vornherein nicht zugänglich (BVerwG, Beschl. v. 11. April 2003 - BVerwG 3 B 16.01 - juris Rn. 3 ff. und Beschl. v. 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - juris Rn. 9 ff.) und in dem vorliegenden Zusammenhang ist auch unmaßgeblich, dass der Kläger gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Moskau unter dem 29. Mai 1997 seine Rehabilitierung beantragt hatte.
  • BVerwG, 16.12.2008 - 3 B 25.08

    Anforderungen an den Zulassungsgrund der Divergenz einer Beschwerde; Darlegung

    Er bezieht sich zwar auf die Urteile des Senats vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - (BVerwGE 116, 42) und vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - (Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9).

    Wie er selbst einräumt, sind alle diese Fragen aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere die Urteile vom 21. Februar 2002 und vom 28. Februar 2007 a.a.O. sowie Beschluss vom 1. Juli 1999 - BVerwG 7 B 2.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 5) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00 u.a. - BVerfGE 112, 1) bereits geklärt.

  • BVerwG, 01.09.2011 - 3 B 33.11

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Bodenreform; keine Anwendung des

    Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, und beruft sich dabei auf - von ihr zum Teil frei formulierte - Rechtssätze, die sie den Urteilen vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - (Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9 = ZOV 2007, 67), vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - (BVerwGE 116, 42 = Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 4) und vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - (ZOV 2001, 427 = Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3) sowie vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - (BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104) entnehmen will.

    Es stimmt mit der Rechtsprechung des Senats überein, dass Maßnahmen gegen Großgrundbesitzer auf dieser Grundlage in erster Linie der Bodenordnung und nicht der Sanktion für bestimmte Verhaltensweisen dienten und daher, weil allein dem Vermögensgesetz unterfallend, nicht rehabilitierungsfähig sind (Urteil vom 28. Februar 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.07.2007 - 3 C 9.07

    Mangelnde Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens oder unzureichende

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Senats vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 20.01.2014 - 3 B 4.13

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Ausschluss der

    In diesen Fällen richtet sich die Rückgängigmachung nach dem Vermögensgesetz, wenn die Maßnahme zielgerichtet den Entzug des zurückverlangten Gegenstandes bezweckt hat, und sie unterfällt dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 1), wenn sie primär auf andere Zwecke zielte und durch grob rechtsstaatswidrige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Geschädigten gekennzeichnet war (vgl. Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9; Beschlüsse vom 27. Juni 2013 - BVerwG 3 B 93.12 - ZOV 2013, 77 und vom 1. September 2011 - BVerwG 3 B 33.11 - juris; weitere Einzelheiten bei Wysk, in: FS Kloepfer, 2013, S. 889 ).
  • BVerwG, 08.11.2012 - 3 B 22.12

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Antragsberechtigung; Bodenreformeigentum;

    Das angefochtene Urteil weicht nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - (Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9 = ZOV 2007, 67) ab.
  • BVerwG, 28.03.2012 - 3 B 66.11

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; keine Anwendung bei vom Vermögensgesetz

    Danach hängt es von dem Zweck und dem Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat, ob das Vermögensgesetz oder das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz zur Anwendung kommt (vgl. Urteile vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9 und vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - ZOV 2001, 427 = Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).
  • BVerwG, 27.06.2008 - 3 B 101.07

    Klagebefugnis eines testamentarischen Erben einer Erbengemeinschaft i.R. einer

    6 Nach der Rechtsprechung des Senats, auf die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich beruft, hängt die nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes VwRehaG einander ausschließende Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes oder des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes von dem Zweck und dem Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat (zuletzt Urteil vom 28. Februar 2007 BVerwG 3 C 18.06 Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9, unter Berufung auf die Urteile vom 21. Februar 2002 a.a.O. und vom 23. August 2001 BVerwG 3 C 39.00 Buchholz a.a.O. Nr. 3 = VIZ 2002, 25).
  • BVerwG, 22.12.2011 - 3 B 44.11
    Der Eingriff in Vermögenswerte ist jedenfalls dann vorrangig als gegen das Vermögen des Geschädigten und nicht gegen dessen Person gerichtet anzusehen, wenn es sich um Enteignungen von mehr als 100 ha Land im Zuge der sogenannten Bodenreform handelte, die ohne Rücksicht auf die individuelle politische Gesinnung der Eigentümer erfolgt sind (Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9 = ZOV 2007, 67).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.2006 - 3 C 18.06   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 22.05.2006 - 3 C 18.06 (https://dejure.org/2006,33440)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2006 - 3 C 18.06 (https://dejure.org/2006,33440)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 3 C 18.06 (https://dejure.org/2006,33440)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren

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