Rechtsprechung
   BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2340
BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85 (https://dejure.org/1986,2340)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1986 - 3 C 24.85 (https://dejure.org/1986,2340)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1986 - 3 C 24.85 (https://dejure.org/1986,2340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweitung des Begriffs der "Wartung und Pflege" auf Hilfeleistungen für eine Person - Begründung einer Pflegebedürftigkeit durch bloßes Angewiesensein auf Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen - Unterlassene Spruchreifmachung des Gerichts als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.04.1962 - III C 246.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1962 - BVerwG 3 C 246.60 - (ZLA 1962, 317) sei vielmehr zu entnehmen, daß Gebrechlichkeit auch angenommen werden könne, wenn die Verrichtungen des täglichen Lebens nicht nur gelegentlich, sondern in aller Regel zu einem Teil von dritten Personen übernommen werden müßten, ohne deren Wartung und Pflege der Gebrechliche nicht bestehen könne, mithin kein menschenwürdiges Dasein zu führen vermöge.

    Nach dem Urteil vom 17. April 1962 - BVerwG 3 C 246.60 - (ZLA 1962, 317) wohnt dem Begriff "Wartung und Pflege" ein einheitlicher Sinngehalt inne.

    Auf diese Rechtsprechung stützt sich die seither überwiegend vertretene Auffassung, daß "Wartung und Pflege" nicht nur Hilfeleistungen an einer Person einschließt, sondern auch Hilfeleistungen für eine Person umfaßt (vgl. dazu BVerwG 3 C 246.60 ; BVerwG 5 C 104.68 ).

  • BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76

    Gewährung von Pflegegeld - Beurteilung des Umfanges einer notwendigen Pflege

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
    Demgemäß ist auch in der Rechtsprechung zu § 558 RVO, § 35 BVG und §§ 68, 69 BSHG die Auffassung vertreten worden, daß die lediglich mittelbaren Folgen von Gesundheitsschädigungen oder Gebrechen ebenso wie andere, nicht unmittelbar mit der persönlichen Wartung und Pflege des Betroffenen zusammenhängenden Bedürfnisse nicht durch Gewährung von Pflege oder Pflegegeld ausgeglichen werden soll (vgl. dazu BSGE 20, 66 betreffend die Bewirtschaftung des Haushalts; Bundessozialgericht in Sozialrecht 2.200 § 558 RVO Nr. 2; Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - <ZfSH 1978, 115>).
  • BVerwG, 14.01.1965 - III C 120.63

    Erwerb eines Handelsgeschäftes von Verfolgten in Österreich - Versagung der

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
    Diese Unterlassung des Verwaltungsgerichts, die Sache selbst spruchreif zu machen, stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, das bereits aus diesem Grunde aufgehoben werden muß (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 3 C 120.63 - <BVerwGE 20, 171/175> und vom 24. März 1977 - BVerwG 3 C 17.76 - <ZLA 1979, 84>); es erweist sich im Sinne des § 144 Abs. 4 VwGO auch nicht aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig.
  • BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 25.85

    Zahlung einer Pflegezulage - Berücksichtigung eines Einkommensfreibetrages wegen

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
    Davon kann auch die klagabweisende Entscheidung beeinflußt sein, die in dem am heutigen Tage zugleich entschiedenen Parallelverfahren BVerwG 3 C 25.85 ergangen ist, welches die Gewährung von Unterhaltshilfe für den Zeitraum ab 1. Juli 1983 betrifft, die im Änderungsbescheid vom 20. Juni 1983 auf monatlich 8 DM (ohne Pflegezulage und ohne Einkommensfreigrenze wegen Pflegebedürftigkeit) festgesetzt worden ist.
  • BVerwG, 24.03.1977 - 3 C 17.76

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
    Diese Unterlassung des Verwaltungsgerichts, die Sache selbst spruchreif zu machen, stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, das bereits aus diesem Grunde aufgehoben werden muß (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 3 C 120.63 - <BVerwGE 20, 171/175> und vom 24. März 1977 - BVerwG 3 C 17.76 - <ZLA 1979, 84>); es erweist sich im Sinne des § 144 Abs. 4 VwGO auch nicht aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig.
  • BVerwG, 25.07.1969 - V B 74.68

    Gewährung von Pflegezulage bei Pflege durch die Eltern - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
    Aus der früheren Rechtsprechung des - heute in lastenausgleichsrechtlichen Verfahren einschließlich der Kriegsschadenrente nicht mehr zuständigen - 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 24. März 1969 - BVerwG 5 B 68.68 - und vom 25. Juli 1969 - BVerwG 5 B 74.68 - sowie im Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG 5 C 104.68 - ergeben sich keine Anhaltspunkte für die gegenteilige Auffassung, daß ein bloßes Angewiesensein auf Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen bereits Pflegebedürftigkeit begründet.
  • BVerwG, 24.03.1969 - V B 68.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
    Aus der früheren Rechtsprechung des - heute in lastenausgleichsrechtlichen Verfahren einschließlich der Kriegsschadenrente nicht mehr zuständigen - 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 24. März 1969 - BVerwG 5 B 68.68 - und vom 25. Juli 1969 - BVerwG 5 B 74.68 - sowie im Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG 5 C 104.68 - ergeben sich keine Anhaltspunkte für die gegenteilige Auffassung, daß ein bloßes Angewiesensein auf Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen bereits Pflegebedürftigkeit begründet.
  • BSG, 30.10.1963 - 2 RU 135/62

    Zum Begriff der Hilfslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
    Demgemäß ist auch in der Rechtsprechung zu § 558 RVO, § 35 BVG und §§ 68, 69 BSHG die Auffassung vertreten worden, daß die lediglich mittelbaren Folgen von Gesundheitsschädigungen oder Gebrechen ebenso wie andere, nicht unmittelbar mit der persönlichen Wartung und Pflege des Betroffenen zusammenhängenden Bedürfnisse nicht durch Gewährung von Pflege oder Pflegegeld ausgeglichen werden soll (vgl. dazu BSGE 20, 66 betreffend die Bewirtschaftung des Haushalts; Bundessozialgericht in Sozialrecht 2.200 § 558 RVO Nr. 2; Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - <ZfSH 1978, 115>).
  • BSG, 19.02.1964 - 10 RV 1223/61
    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
    Eine Änderung der sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Pflegezulage war nicht beabsichtigt (vgl. dazu Wilke/Wunderlich, Kommentar zum Bundesversorgungsgesetz, 5. Aufl., § 35 BVG Anm. II 1; u.a. auch Bundessozialgericht in BSGE 20, 205 ff.).
  • BVerwG, 29.01.1960 - IV C 380.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
    Gebrechen in diesem Sinne ist ein anomaler körperlicher oder geistiger Zustand, der in der Regel keiner heilenden Behandlung bedarf; krankheitsbedingte Zustände scheiden aus (vgl. u.a. Urteil vom 29. Januar 1960 - BVerwG 4 C 380.58 - ).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Nach dieser Rechtsprechung des BVerwG (vgl auch: Urteil vom 14. Juli 1977 - V C 23.76 -, FEVS 26, 1 ff; Urteil vom 17. April 1986 - 3 C 24.85) käme bei Bedürftigkeit der Klägerin, allerdings nur für den Fall, dass sie nicht dem Grunde nach anspruchsberechtigt nach dem SGB II ist (s unter 1), eine Erhöhung des Regelsatzes gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII um den notwendigen Bedarf für eine Haushaltshilfe für einzelne erforderliche Tätigkeiten im Haushalt (zweiter Zurückverweisungsgrund) in Betracht.
  • BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 25.85

    Zahlung einer Pflegezulage - Berücksichtigung eines Einkommensfreibetrages wegen

    Dieser Bescheid ist Gegenstand des Parallelverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 3 C 24.85), in dem die Beteiligten ausschließlich über die nicht bewilligte Pflegezulage und den nicht bewilligten Einkommensfreibetrag wegen Pflegebedürftigkeit streiten.

    Die dagegen vom Kläger wegen der bei ihm und seiner Ehefrau bestehenden, jedoch nicht berücksichtigten Pflegebedürftigkeit erhobene Klage hat durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. März 1985 - ebenso wie zuvor im Parallelverfahren BVerwG 3 C 24.85 durch das Urteil vom 1. März 1985 - zur Aufhebung der ablehnenden Behördenentscheidungen und zur Verpflichtung des Beklagten geführt, den Kläger erneut sachlich zu bescheiden.

    Die in dieser Hinsicht erforderlichen tatsächlichen Feststellungen müsse der Beklagte bei der gebotenen Neubescheidung des Klägers - ebenso wie im Parallelverfahren BVerwG 3 C 24.85 - treffen.

    Denn im Gegensatz zu dem im Parallelverfahren BVerwG 3 C 24.85 ergangenen Bescheid vom 20. Februar 1983, der nach völliger Einstellung der Unterhaltshilfezahlungen aufgrund einer Beschwerde des Klägers zur rückwirkenden Wiederaufnahme dieser Zahlungen geführt hatte und deshalb die dem Kläger und seiner Ehefrau nach den gesetzlichen Vorschriften insgesamt zustehende Unterhaltshilfe neu regeln mußte, betrifft der den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildende Bescheid vom 20. Juni 1983 lediglich eine Neuberechnung der Unterhaltshilfe aufgrund veränderter Renteneinkünfte des Klägers gemäß der 10. Verordnung zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz, ohne daß sich die sonstigen Grundlagen der Bewilligung von Unterhaltshilfe im Bescheid vom 20. Februar 1983 in irgendeiner Weise verändert hätten.

    Sollte sich im erneuten Rechtsgang beim Verwaltungsgericht im Parallelverfahren BVerwG 3 C 24.85 eine für den Kläger günstige Entscheidung hinsichtlich der Bewilligung von Pflegezulage und/oder eines Einkommensfreibetrages wegen Pflegebedürftigkeit ergeben, müßte dies automatisch auch zu einer entsprechenden Nachbewilligung für den Zeitraum ab 1. Juli 1983 führen, allerdings unter der Voraussetzung, daß sich die tatsächlichen Umstände inzwischen nicht verändert haben.

  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 19/95

    Hilflosigkeit iS. von § 35 Abs. 1 BVG

    Von dieser im Versorgungsrecht (vgl die Zusammenfassung der Rechtsprechung in den Anhaltspunkten 1996, S 37), im Steuerrecht (BFH, Beschluß vom 27. Februar 1996 - X B 148/95 -, BFH/NV 1996, 603) und im früheren Recht der Sozialhilfe sowie im Lastenausgleichsrecht (BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1977 - V C 23/76 - FEVS 26, 1 und vom 17. April 1986 - 3 C 24/85 -, Buchholz 427.3 § 267 LAG Nr. 98) einheitlichen Rechtsprechung weicht das LSG ab, indem es auch hauswirtschaftliche Verrichtungen (Instandhaltung und Reinigung der Wohnung, Einkaufen von Lebensmitteln, Nahrungszubereitung, Wäschewaschen) zu den "Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens" (aF des § 35 Abs. 1 Satz 1 BVG) oder zu den "häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages" (ab 1. April 1995 geltende Neufassung des § 35 Abs. 1 Satz 2 BVG) zählt und so beim Kläger einen pflegezulageberechtigenden Hilfebedarf feststellt.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 13/06 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende neben Leistungen zur

    Nach dieser Rechtsprechung des BVerwG (vgl auch: Urteil vom 14. Juli 1977 - V C 23.76 -, FEVS 26, 1 ff; Urteil vom 17. April 1986 - 3 C 24.85) käme bei Bedürftigkeit des Klägers, allerdings nur für den Fall, dass er nicht dem Grunde nach anspruchsberechtigt nach dem SGB XII ist (siehe unter 1), eine Erhöhung des Regelsatzes gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII um den notwendigen Bedarf für eine Haushaltshilfe für einzelne erforderliche Tätigkeiten im Haushalt (zweiter Zurückverweisungsgrund) in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 8 SO 78/05

    Antrag auf weitere Gewährung von Haushaltshilfe; Leistungsbereich der Hilfe zur

    Ursprung dieser Erwägungen ist die frühere Rechtslage zum BSHG, wonach bei der Hilfe zur Pflege Verrichtungen vorliegen mussten, die an der Person des Hilfesuchenden nötig waren (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. April 1986 - 3 C 24/85 - Buchholz 427.3, § 267 LAG Nr. 98; siehe auch Schellhorn, Kommentar zum BSHG, 11. Aufl., § 69 Rdnr. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2006 - L 8 SO 58/05

    Anspruch auf Gewährung von Hilfen für die hauswirtschaftliche Versorgung;

    Ursprung dieser Erwägungen ist die frühere Rechtslage zum BSHG, wonach bei der Hilfe zur Pflege Verrichtungen vorliegen mussten, die an der Person des Hilfesuchenden nötig waren (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. April 1986 - 3 C 24/85 - Buchholz 427.3, § 267 LAG Nr. 98; siehe auch Schellhorn, Kommentar zum BSHG, 11. Aufl., § 69 Rdnr. 31).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96

    Bewilligung der Pflegezulage nach § 35 BVG (Bundesversorgungsgesetz) auf Dauer -

    Von dieser im Versorgungsrecht (vgl die Zusammenfassung der Rechtsprechung in den Anhaltspunkten 1996 S 37), im Steuerrecht (BFH, Beschluß vom 27. Februar 1996 - X B 148/95 -, BFH/NV 1996, 603) und im früheren Recht der Sozialhilfe sowie im Lastenausgleichsrecht (BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1977, V C 23/76 - FEVS 26, 1 und vom 17. April 1986 - 3 C 24/85 -, Buchholz, 427.3, § 276 LAG Nr. 98) einheitlichen Rechtsprechung ist das LSG entgegen der Auffassung des Klägers ausgegangen.
  • BVerwG, 02.11.1993 - 5 C 25.91

    Anrechnung einer lastenausgleichsrechtlichen Pflegezulage auf eine begehrte Hilfe

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17. April 1986 - BVerwG 3 C 24.85 - (Buchholz 427.3 § 267 LAG Nr. 98) entschieden, daß die Gewährung der Pflegezulage nach diesen Vorschriften einen erhöhten Grad der Hilflosigkeit und (dadurch bedingt) gesteigerte Pflegebedürftigkeit voraussetzt.
  • BVerwG, 15.09.1988 - 3 C 63.86

    Verpflichtung zur Neubescheidung bei Zweifel über die Rechtswidrigkeit der

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 17. April 1986 - BVerwG 3 C 24.85 - <ZLA 1987, 4>) ist das Verwaltungsgericht verpflichtet, in allen Lastenausgleichsverfahren die Sache spruchreif zu machen und eine Entscheidung im Sinne des § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO zu treffen.
  • BVerwG, 27.11.1987 - 3 B 1.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Wie der Beteiligte in seiner Beschwerdeerwiderung mit Recht geltend gemacht hat, ist vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 17. April 1986 - BVerwG 3 C 24.85 - <ZLA 1987, 4>) bereits entschieden worden, daß die Rechtssache jeweils vom Verwaltungsgericht spruchreif zu machen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1998 - 16 A 5938/95

    Blindengeld; Erblindung; Anrechnung von Pflegegeld; Wegfall des Anspruchs auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2005 - L 8 SO 58/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2002 - 16 A 3636/00

    Anrechnung des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf das

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht