Rechtsprechung
   BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00   

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https://dejure.org/2001,4039
BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00 (https://dejure.org/2001,4039)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.2001 - 3 C 24.00 (https://dejure.org/2001,4039)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 2001 - 3 C 24.00 (https://dejure.org/2001,4039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 59 (Leitsatz)

    Art. 233 § 2b EGBGB
    Vermögenszuordnung/selbständiges Gebäudeeigentum/Klagebefugnis des Grundstückseigentümers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 558 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00
    Allerdings wird die Klagebefugnis im Allgemeinen den Adressaten eines angegriffenen Verwaltungsaktes zugestanden (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 3 C 27.94 - Buchholz 451.74 § 18 Nr. 6; BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 2 BvL 55, 56/92 - BVerfGE 97, 49, 62 f.).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00
    Dabei muss es sich um Normen handeln, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm zumindest auch den Individualinteressen des jeweiligen Klägers derart zu dienen bestimmt sind, dass dieser die Einhaltung des Rechtssatzes soll verlangen können (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Juni 1993 - BVerwG 3 C 3.89 - BVerwGE 92, 313; Buchholz 451.74 § 10 Nr. 4 S. 4 sowie vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 30.99 - DVBl 2001, 563; NJW 2001, 909).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94

    Gesundheitswesen: Keine Klagebefugnis eins Landesausschusses des Verbandes der

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00
    Allerdings wird die Klagebefugnis im Allgemeinen den Adressaten eines angegriffenen Verwaltungsaktes zugestanden (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 3 C 27.94 - Buchholz 451.74 § 18 Nr. 6; BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 2 BvL 55, 56/92 - BVerfGE 97, 49, 62 f.).
  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 30.99

    Krankenhauspflegesätze; Genehmigung von Krankenhauspflegesätzen; Anfechtung der

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00
    Dabei muss es sich um Normen handeln, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm zumindest auch den Individualinteressen des jeweiligen Klägers derart zu dienen bestimmt sind, dass dieser die Einhaltung des Rechtssatzes soll verlangen können (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Juni 1993 - BVerwG 3 C 3.89 - BVerwGE 92, 313; Buchholz 451.74 § 10 Nr. 4 S. 4 sowie vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 30.99 - DVBl 2001, 563; NJW 2001, 909).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 15.94

    Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00
    Dies reicht trotz der Bekanntgabe des Bescheids zur Begründung einer Adressatenstellung nicht aus (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - BVerwGE 97, 39, 41; Buchholz 113 § 4 Nr. 5).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00
    Ziel dieser durch Art. 8 des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl I S. 1257) eingeführten Regelung war es, den betroffenen Genossenschaften im Vorgriff auf die Sachenrechtsbereinigung eine Beleihungsgrundlage zu verschaffen, über die sie bis dahin mangels grundbuchlich gesicherter Nutzungsrechte an den betreffenden Grundstücken nicht verfügten (vgl. BTDrucks 12/2480 S. 79 sowie 12/2944 S. 46).
  • BVerwG, 21.05.1997 - 3 C 31.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß bei Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00
    "Ist zu Lasten eines Grundstückseigentümers davon auszugehen, dass selbständiges Gebäudeeigentum zugunsten des früheren Nutzers entstanden ist, so wird die Rechtsposition des Grundstückseigentümers grundsätzlich nicht dadurch berührt, dass die Zuordnung an einen anderen hätte erfolgen müssen (vgl. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13)." .
  • BVerwG, 12.05.2000 - 7 B 22.00

    Unternehmensrestitution; Vermögensgegenstand, weggeschwommener;

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00
    Dies entspricht dem Beschluss des erkennenden Senats vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - (VIZ 2000, 663 = ZOV 2000, 409), in dem es heißt:.
  • BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00

    Entstehung von Gebäudeeigentum

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00
    Dies entspricht dem Beschluss des erkennenden Senats vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - (VIZ 2000, 663 = ZOV 2000, 409), in dem es heißt:.
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 32.94

    Konsumgenossenschaft - Vermögenszuordnung - Anhörungspflicht - Gebäudeeigentum -

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00
    Die Grundstückseigentümer sind in Hinblick auf das auf ihren Grundstücken entstandene Gebäudeeigentum weder zuordnungsberechtigt, noch werden ihre Eigentumsrechte durch den zugunsten des - vermeintlichen - Gebäudeeigentümers ergehenden Zuordnungsbescheid "gestaltet" (vgl. Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 32.94 - Buchholz 428.2 § 2 Nr. 2).
  • OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16

    Konkurrentenklage ; Verwirkung der Widerspruchs- und Klagebefugnis; Festlegung

    Insoweit wird der Klägerin aber die bloße Möglichkeit, dass sie nach ihrer Behauptung in eigenen Rechten verletzt sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 24/00 - Juris, Rn. 17), kaum abgesprochen werden können.
  • BVerwG, 28.03.2019 - 5 CN 1.18

    Angelegenheit der Jugendhilfe; Angemessenheit; Antragsbefugnis;

    Ob eine Norm drittschützend in diesem Sinne ist oder allein im öffentlichen Interesse besteht, muss durch Auslegung ermittelt werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 24.00 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 37 S. 41 m.w.N. und Beschluss vom 5. Januar 2005 - 7 B 135.04 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 3 S. 4).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07

    Ansprüche aus Gebäudeeigentum gegen eine in Liquidation befindliche LPG

    Das Bundesverwaltungsgericht verneint in ständiger Rechtsprechung die Klagebefugnis des Grundstückseigentümers (§ 42 Abs. 2 VwGO) gegen die Entscheidung, wem das Eigentum an dem Gebäude zusteht, weil dessen Rechte nicht dadurch verletzt seien, dass das Eigentum am Gebäude einem anderen als dem kraft Gesetzes Berechtigten zugewiesen werde (BVerwG, Urt. v. 5. April 2001, 3 C 24/00, VIZ 2001, 676, 677; Beschl. v. 15. September 2004, 3 B 28/04, Rdn. 2 u. 4).
  • OVG Thüringen, 05.06.2002 - 7 F 950/00

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Klagebefugnis des Grundstückskäufers gegen die

    Eine die Klagebefugnis begründende subjektive Beschwer liegt dann nicht vor, wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder dem jeweiligen Kläger nicht zustehen können (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 5.4.2001 - 3 C 24.00 -, Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 37 = VIZ 2001, 676).

    In diesem Zusammenhang sei auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum Vermögenszuordnungsrecht hingewiesen; nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Rechtsposition des Grundeigentümers grundsätzlich nicht dadurch berührt, dass die von ihm angefochtene Zuordnung des Gebäudeeigentums an einen anderen hätte erfolgen müssen (BVerwG, Urteil vom 5.4.2001 - 3 C 24.00 -, Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 37 = VIZ 2001, 676; vgl. auch schon Urteil vom 21.5.1997 - 3 C 31.96 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13 = VIZ 1997, 593, 594 und Beschluss vom 11.5.2000 - 3 B 24.00 -, Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 31 = RdL 2000, 240 = VIZ 2000, 663).

  • BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 32.00

    Klagebefugnis bei Anfechtungsklage; Rehabilitationsverfahren;

    Für sie ergibt sich vielmehr aus dem für die Klagebefugnis von nur mittelbar Betroffenen maßgeblichen Entscheidungsprogramm der einschlägigen Gesetze (vgl. dazu Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 24.00 -), nämlich des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und des Vermögensgesetzes, ein Beteiligungsausschluss.
  • BVerwG, 31.05.2010 - 3 B 28.10

    Bescheid über Zuordnung vermeintlichen Gebäudeeigentums; keine Anfechtung durch

    Die Klägerin sieht eine Divergenz des angegriffenen Urteils zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 24.00 - (Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 37) darin, dass das Verwaltungsgericht dem Grundstückseigentümer generell die Klagebefugnis zur Anfechtung von Zuordnungsbescheiden abgesprochen habe, in denen über die Zuordnung vermeintlichen Gebäudeeigentums entschieden werde, während das Bundesverwaltungsgericht den Rechtssatz aufgestellt habe, dass dem Grundstückseigentümer grundsätzlich die Klagebefugnis zur Anfechtung von Zuordnungsbescheiden fehle, in denen festgestellt werde, wem entstandenes Gebäudeeigentum zuzuordnen sei.
  • BVerwG, 06.12.2005 - 3 B 73.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    In seinem Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 24.00 - (Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 37) hat der Senat nach erneuter Überprüfung seiner Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13 und Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - VIZ 2000, 63 = ZOV 2000, 409) daran festgehalten, dass es in den genannten Fällen an der Sachurteilsvoraussetzung des § 42 Abs. 2 VwGO fehlt.
  • BVerwG, 15.09.2004 - 3 B 28.04
    Der Senat hat im Urteil vom 5. April 2001 (BVerwG 3 C 24.00 Buchholz 115 Nr. 37 = VIZ 2001, 676) darauf hingewiesen, dass der Zuordnungsbescheid zwei Regelungen trifft, von denen nur die eine dass nämlich selbständiges Gebäudeeigentum entstanden sei den Grundstückseigentümer in seinen Rechten betrifft, während die andere wem das Gebäudeeigentum zustehe ihn nur mittelbar-tatsächlich berührt, ohne dass den zugrunde liegenden rechtlichen Bestimmungen eine hierauf zielende Absicht zu entnehmen wäre.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 3 B 40.08

    Weitere Beschwerde - Gegenstandswert - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass die Klägerin als Grundstückseigentümerin sich nur gegen die Feststellung zur Wehr setzen kann, dass selbstständiges Gebäudeeigentum entstanden sei, dass jedoch die Entscheidung, wem dieses Gebäudeeigentum zuzuordnen sei, ihre Rechte nicht berührt (Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 24.00 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 37; Beschluss vom 6. Dezember 2005 - BVerwG 3 B 73.05 -).
  • BVerwG, 14.09.2004 - 3 B 28.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungbeschwerde - Klagebefugnis eines

    Der Senat hat im Urteil vom 5. April 2001 (BVerwG 3 C 24.00 - Buchholz 115 Nr. 37 = VIZ 2001, 676) darauf hingewiesen, dass der Zuordnungsbescheid zwei Regelungen trifft, von denen nur die eine - dass nämlich selbstständiges Gebäudeeigentum entstanden sei - den Grundstückseigentümer in seinen Rechten betrifft, während die andere - wem das Gebäudeeigentum zustehe - ihn nur mittelbar-tatsächlich berührt, ohne dass den zu Grunde liegenden rechtlichen Bestimmungen eine hierauf zielende Absicht zu entnehmen wäre.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 3 B 41.08

    Weitere Beschwerde - Gegenstandswert - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.05.2002 - 3 B 18.02

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung eines Grundstückseigentümers durch unrichtige

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