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   BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 33.99   

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https://dejure.org/2000,4184
BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 33.99 (https://dejure.org/2000,4184)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2000 - 3 C 33.99 (https://dejure.org/2000,4184)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 3 C 33.99 (https://dejure.org/2000,4184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf die Zuordnung eines Grundstücks - Verwaltungsnutzung eines früher volkseigenen Vermögensgegenstandes - Anforderungen an das Vorliegen eines zuordnungsfähigen Verwaltungsvermögens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuordnung; Verwaltungsnutzung; Verwaltungsaufgaben; Universitätsklinik; Zentralwäscherei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 809 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.12.1999 - 3 B 143.99
    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 33.99
    Was in diesem Urteil zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn ausgeführt worden ist, hat gleichermaßen Gültigkeit für das in Art. 27 EV geregelte Sondervermögen Deutsche Post (vgl. Beschlüsse vom 30. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 143.99 - und vom 6. Juli 2000 - BVerwG 3 B 60.00 -), denn das Vermögenszuordnungsgesetz und damit dessen § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 gilt für Eigentumsübergänge oder -übertragungen nach Maßgabe sowohl des Art. 26 als auch des Art. 27 EV (§ 17 Satz 1 VZOG).

    Das bedeutet, dass auch bei der Bewertung des Zweckes, zu dem der Vermögensgegenstand genutzt worden ist, auf die durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze Bedacht zu nehmen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 18. September 1998 - BVerwG 3 B 25.98 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 29 und vom 30. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 143.99 -).

    Als Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV anerkannt wurden beispielsweise eine Kindertagesstätte (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283, 285), ein Jugendtouristhotel (Beschluss vom 10. November 1999 - BVerwG 3 B 132.99 -), ein Behördenparkplatz (Beschluss vom 30. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 143.99 -), ein Universitätssportplatz (Beschluss vom 20. März 2000 - BVerwG 3 B 11.00 -) sowie ein Studentenwohnheim (Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 68.00 -).

  • BVerwG, 18.09.1998 - 3 B 25.98

    Offene Vermögensfragen - Zuordnung als Verwaltungsvermögen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 33.99
    Das bedeutet, dass auch bei der Bewertung des Zweckes, zu dem der Vermögensgegenstand genutzt worden ist, auf die durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze Bedacht zu nehmen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 18. September 1998 - BVerwG 3 B 25.98 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 29 und vom 30. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 143.99 -).

    Diese besagen, dass ein die Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen rechtfertigender Zweck zu bejahen ist, wenn die betreffende Sache unmittelbar durch ihren Gebrauch dem Gemeinwohl oder den eigenen Bedürfnissen der öffentlichen Verwaltung (dauernd) zu dienen bestimmt ist und insoweit öffentlichen Rechtsvorschriften unterliegt (Beschluss vom 18. September 1998 - BVerwG 3 B 25.98 - a.a.O).

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94

    Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 33.99
    Als Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV anerkannt wurden beispielsweise eine Kindertagesstätte (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283, 285), ein Jugendtouristhotel (Beschluss vom 10. November 1999 - BVerwG 3 B 132.99 -), ein Behördenparkplatz (Beschluss vom 30. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 143.99 -), ein Universitätssportplatz (Beschluss vom 20. März 2000 - BVerwG 3 B 11.00 -) sowie ein Studentenwohnheim (Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 68.00 -).
  • BVerwG, 20.03.2000 - 3 B 11.00

    Ausschluss einer Restitution eines Grundstücks nach dem Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 33.99
    Als Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV anerkannt wurden beispielsweise eine Kindertagesstätte (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283, 285), ein Jugendtouristhotel (Beschluss vom 10. November 1999 - BVerwG 3 B 132.99 -), ein Behördenparkplatz (Beschluss vom 30. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 143.99 -), ein Universitätssportplatz (Beschluss vom 20. März 2000 - BVerwG 3 B 11.00 -) sowie ein Studentenwohnheim (Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 68.00 -).
  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (im

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 33.99
    Im Hinblick auf das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn hat der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 3. August 2000 (- BVerwG 3 C 21.00 - ) ausgeführt, dass eine stichtagsgerechte Verwaltungsnutzung eines früher volkseigenen Vermögensgegenstandes auch dann zu einem gesetzlichen Eigentumsübergang zugunsten des jeweiligen Trägers öffentlicher Verwaltung führe, wenn zugleich die Voraussetzungen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV vorliegen.
  • BVerwG, 06.07.2000 - 3 B 60.00

    Widerspruch vom Verwaltungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellter

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 33.99
    Was in diesem Urteil zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn ausgeführt worden ist, hat gleichermaßen Gültigkeit für das in Art. 27 EV geregelte Sondervermögen Deutsche Post (vgl. Beschlüsse vom 30. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 143.99 - und vom 6. Juli 2000 - BVerwG 3 B 60.00 -), denn das Vermögenszuordnungsgesetz und damit dessen § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 gilt für Eigentumsübergänge oder -übertragungen nach Maßgabe sowohl des Art. 26 als auch des Art. 27 EV (§ 17 Satz 1 VZOG).
  • BVerwG, 29.09.2000 - 3 B 68.00

    Beschwerde einer Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 33.99
    Als Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV anerkannt wurden beispielsweise eine Kindertagesstätte (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283, 285), ein Jugendtouristhotel (Beschluss vom 10. November 1999 - BVerwG 3 B 132.99 -), ein Behördenparkplatz (Beschluss vom 30. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 143.99 -), ein Universitätssportplatz (Beschluss vom 20. März 2000 - BVerwG 3 B 11.00 -) sowie ein Studentenwohnheim (Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 68.00 -).
  • BFH, 01.12.2004 - II R 46/02

    Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des

    Hierbei handelte es sich um einen Eigentumsübergang kraft Gesetzes (BVerwG-Urteile vom 3. August 2000 3 C 29.99, BVerwGE 111, 349, und vom 19. Oktober 2000 3 C 33.99, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 111, Art. 21 EV Nr. 42).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 43.02

    Restitution; Restitutionsausschluss; Nutzung für eine öffentliche Aufgabe;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein die Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen rechtfertigender Zweck zu bejahen, wenn die betreffende Sache unmittelbar durch ihren Gebrauch dem Gemeinwohl oder den eigenen Bedürfnissen der öffentlichen Verwaltung (dauernd) zu dienen bestimmt ist und insoweit öffentlichen Rechtsvorschriften unterliegt (Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 3 C 33.99 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 42).

    Als Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 21 Abs. 1 EV - und damit zugleich als für eine öffentliche Aufgabe im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG genutzt - anerkannt sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beispielsweise eine Kindertagesstätte (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283 285), ein Jugendtouristhotel (Beschluss vom 10. November 1999 - BVerwG 3 B 132.99 -), ein Behördenparkplatz (Beschluss vom 30. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 143.99 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 38), ein Universitätssportplatz (Beschluss vom 20. März 2000 - BVerwG 3 B 11.00 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 39), ein Studentenwohnheim (Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 68.00 - Buchholz 115 Nr. 33) und die Zentralwäscherei eines Universitätsklinikums (Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 3 C 33.99 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 42).

  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 27.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (i. S.

    aa) Diese Rechtsprechung, an der der Senat festhält (vgl. auch Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 3 C 33.99 - für Postvermögen i.S.d. Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV), leitet ihre Berechtigung aus dem Grundsatz ab, dass sich jede Zuordnung eines zuvor volkseigenen Vermögensgegenstandes vorrangig nach der damit zulässig wahrgenommenen Aufgabe zu richten hat.
  • VG Frankfurt/Oder, 12.10.2007 - 6 K 472/03

    Voraussetzungen für die Annahme der Zuordnung einer Liegenschaft zum kommunalen

    Darüber hinaus hält es die Kammer auch für ausgeschlossen, dass der ... tatsächlich dauerhaft als Lagerfläche für die oben angeführten Gegenstände und damit (zumindest in einem weitverstandenen Sinne) der Förderung des kulturellen Lebens dienen sollte (zum Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Zweckbestimmung vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1995 - 7 C 49.93 -, ZOV 1995, 375; Urteil vom 19. Oktober 2000 - 3 C 33.99 - ZOV 2001, 116).
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