Rechtsprechung
BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
LAG § 349 Abs. 1 Satz 1, § 342 Abs. 3; BFG §§ 3, 4
Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme; Rückgabe - Wolters Kluwer
Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Schadensausgleich
- Judicialis
LAG § 349 Abs. 1 Satz 1; ; LAG § 342 Abs. 3; ; BFG § 3; ; BFG § 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 27.09.1999 - 5 A 1769/96
- BVerwG, 03.02.2000 - 3 B 153.99
- BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97
Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek; …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00
Maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG ist der durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellte Schaden (im Anschluß an Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und - BVerwG 3 C 16.98 - wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 -).Die nach Maßgabe der Ausführungen in den Urteilen vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 16.98 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 6 und BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5) gebotene wirtschaftliche Betrachtung von "Wegnahme" und "Rückgabe" bzw. "Wiedererlangung der vollen Verfügungsbefugnis" ist selbst dann angezeigt, wenn die festgestellte Wegnahme nicht - wie bei einer Enteignung - in einem Eigentumsverlust (vgl. § 1 Abs. 1 bis 3 VermG) und auch nicht - wie bei der staatlichen Verwaltung - in einer erst durch einigungsbedingte Vorschriften (vgl. § 1 Abs. 4 VermG) aufzuhebenden Einschränkung der Verfügungsbefugnis, sondern "nur" in der dem "Westeigentümer" aufgezwungenen wirtschaftlichen Auszehrung des Eigentums bestand; auch in einem solchen Fall ist die "Wegnahme" bei wirtschaftlicher Betrachtung als Folge der deutschen Einheit entfallen.
- BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 16.98
Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme; …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00
Maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG ist der durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellte Schaden (im Anschluß an Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und - BVerwG 3 C 16.98 - wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 -).Die nach Maßgabe der Ausführungen in den Urteilen vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 16.98 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 6 und BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5) gebotene wirtschaftliche Betrachtung von "Wegnahme" und "Rückgabe" bzw. "Wiedererlangung der vollen Verfügungsbefugnis" ist selbst dann angezeigt, wenn die festgestellte Wegnahme nicht - wie bei einer Enteignung - in einem Eigentumsverlust (vgl. § 1 Abs. 1 bis 3 VermG) und auch nicht - wie bei der staatlichen Verwaltung - in einer erst durch einigungsbedingte Vorschriften (vgl. § 1 Abs. 4 VermG) aufzuhebenden Einschränkung der Verfügungsbefugnis, sondern "nur" in der dem "Westeigentümer" aufgezwungenen wirtschaftlichen Auszehrung des Eigentums bestand; auch in einem solchen Fall ist die "Wegnahme" bei wirtschaftlicher Betrachtung als Folge der deutschen Einheit entfallen.
- BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 9.99
Rückforderung von Lastenausgleichsleistung; Schadensausgleich; auszugleichender …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00
Maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG ist der durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellte Schaden (im Anschluß an Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und - BVerwG 3 C 16.98 - wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 -).
- BVerwG, 03.02.2000 - 3 B 153.99
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung gewährter …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 6.00 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - FG Niedersachsen, 28.05.2003 - 11 K 213/00
An die Stadt zurückgezahlte Entschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften …
Es handelt sich um die Rückabwicklung einer Vermögensverschiebung, die sich im nachhinein als nicht mehr gerechtfertigt erweist (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 19. Juni 1997 BVerwG 3 C 10.97, BVerwGE 105, 110, 112; vom 18. Mai 2000 BVerwG 3 C 6.00, n.v.).