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   BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00   

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https://dejure.org/2000,13169
BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00 (https://dejure.org/2000,13169)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2000 - 3 C 6.00 (https://dejure.org/2000,13169)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 3 C 6.00 (https://dejure.org/2000,13169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    LAG § 349 Abs. 1 Satz 1, § 342 Abs. 3; BFG §§ 3, 4
    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme; Rückgabe

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Schadensausgleich

  • Judicialis

    LAG § 349 Abs. 1 Satz 1; ; LAG § 342 Abs. 3; ; BFG § 3; ; BFG § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00
    Maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG ist der durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellte Schaden (im Anschluß an Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und - BVerwG 3 C 16.98 - wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 -).

    Die nach Maßgabe der Ausführungen in den Urteilen vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 16.98 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 6 und BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5) gebotene wirtschaftliche Betrachtung von "Wegnahme" und "Rückgabe" bzw. "Wiedererlangung der vollen Verfügungsbefugnis" ist selbst dann angezeigt, wenn die festgestellte Wegnahme nicht - wie bei einer Enteignung - in einem Eigentumsverlust (vgl. § 1 Abs. 1 bis 3 VermG) und auch nicht - wie bei der staatlichen Verwaltung - in einer erst durch einigungsbedingte Vorschriften (vgl. § 1 Abs. 4 VermG) aufzuhebenden Einschränkung der Verfügungsbefugnis, sondern "nur" in der dem "Westeigentümer" aufgezwungenen wirtschaftlichen Auszehrung des Eigentums bestand; auch in einem solchen Fall ist die "Wegnahme" bei wirtschaftlicher Betrachtung als Folge der deutschen Einheit entfallen.

  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 16.98

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00
    Maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG ist der durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellte Schaden (im Anschluß an Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und - BVerwG 3 C 16.98 - wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 -).

    Die nach Maßgabe der Ausführungen in den Urteilen vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 16.98 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 6 und BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5) gebotene wirtschaftliche Betrachtung von "Wegnahme" und "Rückgabe" bzw. "Wiedererlangung der vollen Verfügungsbefugnis" ist selbst dann angezeigt, wenn die festgestellte Wegnahme nicht - wie bei einer Enteignung - in einem Eigentumsverlust (vgl. § 1 Abs. 1 bis 3 VermG) und auch nicht - wie bei der staatlichen Verwaltung - in einer erst durch einigungsbedingte Vorschriften (vgl. § 1 Abs. 4 VermG) aufzuhebenden Einschränkung der Verfügungsbefugnis, sondern "nur" in der dem "Westeigentümer" aufgezwungenen wirtschaftlichen Auszehrung des Eigentums bestand; auch in einem solchen Fall ist die "Wegnahme" bei wirtschaftlicher Betrachtung als Folge der deutschen Einheit entfallen.

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 9.99

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistung; Schadensausgleich; auszugleichender

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00
    Maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG ist der durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellte Schaden (im Anschluß an Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und - BVerwG 3 C 16.98 - wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 -).
  • BVerwG, 03.02.2000 - 3 B 153.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung gewährter

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 6.00 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • FG Niedersachsen, 28.05.2003 - 11 K 213/00

    An die Stadt zurückgezahlte Entschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften

    Es handelt sich um die Rückabwicklung einer Vermögensverschiebung, die sich im nachhinein als nicht mehr gerechtfertigt erweist (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 19. Juni 1997 BVerwG 3 C 10.97, BVerwGE 105, 110, 112; vom 18. Mai 2000 BVerwG 3 C 6.00, n.v.).
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