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   BVerwG, 11.11.1982 - 3 C 89.81   

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https://dejure.org/1982,3506
BVerwG, 11.11.1982 - 3 C 89.81 (https://dejure.org/1982,3506)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1982 - 3 C 89.81 (https://dejure.org/1982,3506)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1982 - 3 C 89.81 (https://dejure.org/1982,3506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tötung des Tierbestandes - Entschädigungsleistung - Nichtanmeldung des Tierbestands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1982 - 3 C 89.81
    Soweit die Mittel für Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse von denjenigen aufgebracht werden, zu deren Gunsten der Seuchenschutz dient, erlangt die Entschädigung den Charakter einer auf gegenseitiger Versicherung gegen die Seuchengefahr beruhenden Leistung (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1958 - BVerwG 1 C 59.57 - [BVerwGE 7, 257 [263]]).
  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Soweit die Mittel hierfür nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2, Abs. 2 Satz 1 und 2 TierGesG zur Hälfte von den Haltern beitragspflichtiger Tierarten, zu deren Gunsten der Schutz vor Tierseuchen durch die Tierseuchenkasse besteht, durch Beiträge aufgebracht werden, hat die Entschädigung deshalb den Charakter einer auf gegenseitiger Versicherung gegen Seuchengefahren beruhenden Gegenleistung (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1982 - 3 C 89.81 - RdL 1983, 50 juris Rn. 27).

    Zwar beinhaltet die Entschädigungsregelung für Tierverluste - neben Elementen der öffentlich-rechtlichen Entschädigung und der Katastrophenhilfe - auch solche des versicherungsähnlichen Schadensausgleichs (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1982 - 3 C 89.81 - RdL 1983, 50 juris Rn. 27; U.v. 30.3.1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Soweit die Mittel hierfür nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2, Abs. 2 Satz 1 und 2 TierGesG zur Hälfte von den Haltern beitragspflichtiger Tierarten, zu deren Gunsten der Schutz vor Tierseuchen durch die Tierseuchenkasse besteht, durch Beiträge aufgebracht werden, hat die Entschädigung deshalb den Charakter einer auf gegenseitiger Versicherung gegen Seuchengefahren beruhenden Gegenleistung (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1982 - 3 C 89.81 - RdL 1983, 50 juris Rn. 27).

    Zwar beinhaltet die Entschädigungsregelung für Tierverluste - neben Elementen der öffentlich-rechtlichen Entschädigung und der Katastrophenhilfe - auch solche des versicherungsähnlichen Schadensausgleichs (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1982 - 3 C 89.81 - RdL 1983, 50 juris Rn. 27; U.v. 30.3.1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 19/11

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung; Umfassen des Begriffs "bei den

    Da diese Vorschrift auf landesrechtliche Vorschriften für die Erhebung von Beiträgen zur Gewährung von Entschädigungen verweist, bestimmen sich die Einzelheiten über die Verpflichtung des Tierbesitzers zur Anzeige seines Tierbestands nach Landesrecht und dem hieraus abgeleiteten Satzungsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1982 - BVerwG 3 C 89.81 -, Buchholz 424.2 TierSG Nr. 5 = RdL 1983, 50 = AgrarR 1983, 255).

    Diese vereinigt in sich Elemente einer öffentlich-rechtlichen Entschädigung, Katastrophenhilfe, Prämierung tierseuchenrechtlich korrekten Verhaltens und eines versicherungsähnlichen Schadensausgleichs (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1982, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 3 B 56.96 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 15).

  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93

    Entschädigungsausschluss nach dem Tierseuchengesetz für Tierverluste - Vorliegen

    Ein weitergehender Entschädigungssausschluß wäre auch im Hinblick auf die rechtliche Komplexität der seuchenrechtlichen Entschädigungsregelung, die neben den Elementen einer öffentlich-rechtlichen Entschädigung, der Katastrophenhilfe, der Prämierung viehseuchenpolizeilich korrekten Verhaltens auch das eines versicherungsähnlichen Schadensausgleichs enthält (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1982 - BVerwG 3 C 89.81 - Agrarrecht 1983, 255 f.), ein übermäßiger Eingriff in die Rechtsstellung des Tierbesitzers.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 92/05

    Tierseuchenkasse; Beitragspflicht; konkurrierende Gesetzgebung

    Einem Beitritt zur oder einer Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse bedarf es zur Begründung der Beitragspflicht ungeachtet des "versicherungsähnlichen" Charakters der tierseuchenrechtlichen Entschädigungsregelungen, vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.1982 - 3 C 89.81 -, RdL 1983, 50 (51); OVG NRW, Beschluss vom 27.5.2002 - 13 A 4225/00 -, RdL 2002, 274 (275) sowie Urteil vom 22.5.1984 - 13 A 1863/83 -, AgrarR 1985, 80, und der Erklärung des Klägers, er wolle keine Leistungen der Tierseuchenkasse in Anspruch nehmen, nicht.
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2010 - 10 LB 219/07

    Anscheinsbeweis bzgl. des verspäteten Absendens einer Meldekarte mehr als zwei

    Maßgeblich ist insoweit allein, dass der Tierbesitzer während des Erhebungszeitraums eine zu geringe Tierzahl angegeben oder überhaupt keine Tiere angemeldet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1982 - 3 C 89.81 -, Buchholz 418.6 VierSG Nr. 9; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Februar 1999 - 3 L 198/97 -, NordÖR 2001, 126).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - 13 A 4225/00

    Entschädigung wegen der Tötung von Hühnern aus der Tierseuchenkasse; Schuldhafte

    418.6, TierSG Nr. 15 sowie BVerwG, Urteil vom 11.11.1982 - 3 C 89.81 -, AgrarR 1983, 255 und die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats.
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