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   VGH Bayern, 09.12.2002 - 3 CS 02.2788   

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VGH Bayern, 09.12.2002 - 3 CS 02.2788 (https://dejure.org/2002,62049)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2002 - 3 CS 02.2788 (https://dejure.org/2002,62049)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - 3 CS 02.2788 (https://dejure.org/2002,62049)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2007 - 4 S 2131/07

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Abordnung eines Beamten

    Daher kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sich entweder bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme ergeben oder dem Beamten durch die sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1999, Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 35; OVG Saarland, Beschluss vom 06.10.2004 - 1 W 34/04 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.11.2003, ZBR 2004, 397; Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.12.2002 - 3 CS 02.2788 -, Juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Auflage, RdNr. 138 i.V.m. RdNr. 120).
  • OVG Bremen, 02.11.2006 - 2 B 253/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Abordnung

    Aus dem in § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG gesetzlich festgelegten Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Abordnungsverfügung folgt deshalb, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen eine Abordnungsverfügung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub der Vollziehung das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug überwiegt (für die Versetzung ebenso BayVGH, B. v. 09.12.2002 - 3 CS 02.2788 - juris).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens hat das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Abordnungsverfügung regelmäßig den Vorrang vor den privaten Belangen des Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (vgl. auch BayVGH, B. v. 09.12.2002 - 3 CS 02.2788 - juris).

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46

    Versetzung einer Lehrerin; Dienstliches Bedürfnis; Beeinträchtigung des

    Selbst wenn jedoch im Hinblick auf die Anhörungsproblematik der Ausgang des Hauptsachestreits als offen anzusehen wäre, so hätte das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Versetzungsverfügung regelmäßig den Vorzug vor den privaten Belangen der Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (so ständige Rechtsprechung d. Senats vgl. Beschlüsse vom 24.6.1987 Az. 3 CS 87.01227; vom 16.2.1989 Az. 3 CS 88.03589; vom 8.6.1990 Az. 3 CS 90.00599 - 3 CS 90.00600, vom 6.11.1991 Az. 3 CS 91.2375 und vom 9.12.2002 Az. 3 CS 02.2788).
  • VGH Bayern, 23.06.2020 - 3 CS 20.1031

    Abordnung bei Polizeidienstunfähigkeit

    Aus dem gesetzlich in Art. 8 BayBG festgelegten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abordnung und dem sich daraus ergebenden Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung folgt, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub das öffentliche Interesse überwiegt (OVG Bremen, B.v. 2.11.2006 -2 B 253/06 -juris Rn. 19 f.; Reich, Beamtenstatusgesetz, 3. Aufl. 2018, § 14 Rn. 2; für die Versetzung BayVGH, B. v. 9.12.2002 - 3 CS 02.2788 - juris Rn. 19; B.v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 - juris Rn. 31).
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