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   ArbG Münster, 24.10.2006 - 3 Ca 1023/06   

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https://dejure.org/2006,21223
ArbG Münster, 24.10.2006 - 3 Ca 1023/06 (https://dejure.org/2006,21223)
ArbG Münster, Entscheidung vom 24.10.2006 - 3 Ca 1023/06 (https://dejure.org/2006,21223)
ArbG Münster, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 (https://dejure.org/2006,21223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Tarifvertrages über Einmalzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 24
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Gleiches gilt für die von ihr angeführte Entscheidung des ArbG Münster (24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - NZA-RR 2007, 24).
  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 246/10

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Nach der von der Beklagten im hiesigen Verfahren angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - NZA-RR 2007, 24) hat sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Vergütungsgruppe des BAT vergütet, die wiederum allein Inhalt der Vergütungsordnung Bund/Länder gewesen ist.

    Zudem war die Beklagte ua. aufgrund der von ihr im Verfahren angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster ( 24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - NZA-RR 2007, 24 ) , welches eine Erstreckung einer von ihr verwendeten arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - "Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961 und den diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträgen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt wurde." - auf die Nachfolgetarifverträge abgelehnt hatte, der Auffassung, die Bezugnahmeabrede könne "ohne Beteiligung der Mitarbeiter" nicht zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge führen.

    Die Beklagte gibt hier lediglich ihre Rechtsauffassung entsprechend der Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - aaO) wieder.

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Nach der von der Beklagten im hiesigen Verfahren angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - NZA-RR 2007, 24) hat sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Vergütungsgruppe des BAT vergütet, die wiederum allein Inhalt der Vergütungsordnung Bund/Länder gewesen ist.

    Zudem war die Beklagte ua. aufgrund der von ihr im Verfahren angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster ( 24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - NZA-RR 2007, 24 ) , welches eine Erstreckung einer von ihr verwendeten arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - "Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961 und den diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträgen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt wurde." - auf die Nachfolgetarifverträge abgelehnt hatte, der Auffassung, die Bezugnahmeabrede könne "ohne Beteiligung der Mitarbeiter" nicht zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge führen.

    Die Beklagte gibt hier lediglich ihre Rechtsauffassung entsprechend der Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - aaO) wieder.

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Nach der von der Beklagten im hiesigen Verfahren angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - NZA-RR 2007, 24) hat sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Vergütungsgruppe des BAT vergütet, die wiederum allein Inhalt der Vergütungsordnung Bund/Länder gewesen ist.

    Zudem war die Beklagte ua. aufgrund der von ihr im Verfahren angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster ( 24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - NZA-RR 2007, 24 ) , welches eine Erstreckung einer von ihr verwendeten arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - "Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961 und den diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträgen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt wurde." - auf die Nachfolgetarifverträge abgelehnt hatte, der Auffassung, die Bezugnahmeabrede könne "ohne Beteiligung der Mitarbeiter" nicht zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge führen.

    Die Beklagte gibt hier lediglich ihre Rechtsauffassung entsprechend der Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - aaO) wieder.

  • LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 264/09

    Tarifliches Urlaubsgeld aufgrund eines sachgruppenbezogenen

    Die bisherige einzelvertragliche Verweisung habe nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006, 3 Ca 1023/06) nicht dazu führen können, dass zukünftig, ohne den Mitarbeiter zu beteiligen, einfach der TVöD habe angewendet werden können.

    Auf den Einwand der beklagten Arbeitgeberin, der TVöD-VKA finde keine Anwendung, weil es an einer Tarifwechselklausel fehle, hat es nur darauf hingewiesen, die hierfür von der Arbeitgeberin herangezogene Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006, 3 Ca 1023/06, NZA-RR 2007, 24) sowie Literaturmeinung (Hümmerich/Massen, NZA 2005, 961) befassten sich mit einer Bezugnahmeklausel, deren Inhalt sich auf den BAT "in seiner jeweils gültigen Fassung" beschränke, nicht aber auch die ersetzenden Tarifverträge erfasse.

    Gegenteiliger Auffassung ist das Arbeitsgericht Münster (24. Oktober 2006, a.a.O.), in dessen Verfahren die an den BAT nicht tarifgebundene Beklagte Partei war.

  • LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08

    Arztvergütung bei dynamischer Verweisung auf fortgeltendes Tarifwerk des

    Die bisherige einzelvertragliche Verweisung habe nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006, 3 Ca 1023/06) nicht dazu führen können, dass zukünftig, ohne den Mitarbeiter zu beteiligen, einfach der TVöD habe angewendet werden können.

    Auf den Einwand der beklagten Arbeitgeberin, der TVöD-VKA finde keine Anwendung, weil es an einer Tarifwechselklausel fehle, hat es nur darauf hingewiesen, dass die hierfür von der Arbeitgeberin herangezogene Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24.10.2006, 3 Ca 1023/06, NZA-RR 2007, 24) sowie Literaturmeinung (Hümmerich/Massen, NZA 2005, 961) sich mit einer Bezugnahmeklausel befassten, deren Inhalt sich auf den BAT "in seiner jeweils gültigen Fassung" beschränke, nicht aber mit einer solchen Klausel, die auch die "ersetzenden Tarifverträge" erfasse.

  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08

    Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf

    Die bisherige einzelvertragliche Verweisung habe nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006, 3 Ca 1023/06) nicht dazu führen können, dass zukünftig, ohne den Mitarbeiter zu beteiligen, einfach der TVöD habe angewendet werden können.

    Auf den Einwand der beklagten Arbeitgeberin, der TVöD-VKA finde keine Anwendung, weil es an einer Tarifwechselklausel fehle, hat es nur darauf hingewiesen, dass die hierfür von der Arbeitgeberin herangezogene Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24.10.2006, 3 Ca 1023/06, NZA-RR 2007, 24) sowie Literaturmeinung (Hümmerich/Massen, NZA 2005, 961) sich mit einer Bezugnahmeklausel befassten, deren Inhalt sich auf den BAT "in seiner jeweils gültigen Fassung" beschränke, nicht aber mit einer solchen Klausel, die auch die "ersetzenden Tarifverträge" erfasse.

  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1423/08

    Tariflicher Urlaubsgeldanspruch eines Rettungssanitäters bei arbeitsvertraglicher

    Die bisherige einzelvertragliche Verweisung habe nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006, 3 Ca 1023/06) nicht dazu führen können, dass zukünftig, ohne den Mitarbeiter zu beteiligen, einfach der TVöD habe angewendet werden können.

    Auf den Einwand der beklagten Arbeitgeberin, der TVöD-VKA finde keine Anwendung, weil es an einer Tarifwechselklausel fehle, hat es nur darauf hingewiesen, dass die hierfür von der Arbeitgeberin herangezogene Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24.10.2006, 3 Ca 1023/06, NZA-RR 2007, 24) sowie Literaturmeinung (Hümmerich/Massen, NZA 2005, 961) sich mit einer Bezugnahmeklausel befassten, deren Inhalt sich auf den BAT "in seiner jeweils gültigen Fassung" beschränke, nicht aber mit einer solchen Klausel, die auch die "ersetzenden Tarifverträge" erfasse.

  • LAG Hamm, 15.01.2010 - 19 Sa 399/09

    Vergütung einer Altenpflegerin bei Bezugnahme auf Tarifwerke des "öffentlichen

    d) Eine andere Beurteilung ergibt sich auch dann nicht, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen nicht als allgemeine Geschäftsbedingungen sähe und - wie das Arbeitsgericht - infolge der Ersetzung des BAT durch den TVöD bzw. TV-L von der Notwendigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung ausgeht (vgl. insoweit nur die Entscheidungen des LAG Schleswig-Holstein vom 14.01.2009 - 3 Sa 259/08 bzw. vom 05.06.2009 - 3 Sa 84/08; des LAG Hamm vom 06.10.2009 - 9 Sa 898/09, vom 05.03.2009 - 17 Sa 1093/08 und vom 03.05.2007 - 11 Sa 1041/06; LAG Niedersachsen vom 15.09.2008 - 14 Sa 1737/07 bzw. vom 30.01.2008 - 2 Sa 1267/07 bzw. 2 Sa 1268/07, 2 Sa 1269/07 und 2 Sa 1270/07 ( = BAG vom 10.06.2009 - 4 AZR 194 bis 197/08), ArbG Bielefeld vom 09.10.2007 - 3 Ca 2008/07 sowie ArbG Freiburg (Breisgau) vom 21.10.2008 - 3 Ca 323/08 und aus der Literatur: Müller/Welkoborsky a.a.O. 1385; Fieberg NZA 2005, 1226, auch Hanau NZA 2005, 189 (292), a. A. Hessisches LAG vom 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07, ArbG Müster vom 05.10.2006 - 2 Ca 1022/06 und vom 24.10.2006 - 3 Ca 1023/06 in: NZA-RR 2007, 24f.; Hümmerich/Mäßen in: NZA 2005, 961).
  • ArbG Bielefeld, 09.10.2007 - 3 Ca 2008/07

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf eine tarifliche Vergütungsgruppe, Auslegung,

    Von daher verweist § 4 des Arbeitsvertrages der Parteien auch auf § 21 TVÜ-VKA (a.A. ArbG Münster vom 5.10.2006 - 2 Ca 1022/06 und vom 24.10.2006 3 Ca 1023/06 in: NZA-RR 24f.).
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