Rechtsprechung
ArbG Halle, 11.11.2015 - 3 Ca 1155/15 |
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 11.11.2015 - 3 Ca 1155/15
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 446/15
- BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 719/16
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 446/15
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
1) Auf die Berufung des Beklagten und Berufungsklägers wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Halle vom 11.11.2015 - 3 Ca 1155/15 - abgeändert.3) Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Halle vom 11.11.2015 - 3 Ca 1155/15 - wird zurückgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Ausgangsverfahrens 3 Ca 1155/15 haben der Beklagte und Berufungskläger 1/5 und die Klägerin 4/5 zu tragen.
das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Halle vom 11.11.2015 - 3 Ca 1155/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
das Schlussurteils des Arbeitsgerichts Halle vom 11.11.2015 zum Aktenzeichen 3 Ca 1155/15 (3 Ca 1401/129) abzuändern und festzustellen, dass die Klägerin gegen den Beklagten einen Anspruch auf Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG hat, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichtes gestellt wird, jedoch nicht 33.144,00 ? unterschreitet, den dieser als Masseverbindlichkeit schuldet,.
- BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 719/16
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem …
Auf die Revision der Klägerin wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 446/15 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Beklagten das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Halle vom 11. November 2015 - 3 Ca 1155/15 - abgeändert hat.
Rechtsprechung
ArbG Flensburg, 30.06.2016 - 3 Ca 1155/15 |
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 30.06.2016 - 3 Ca 1155/15
- LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 5 Sa 236/16
Wird zitiert von ...
- LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 5 Sa 236/16
Eingruppierung, Datenverarbeitung, EntgO des Bundes, EG 7, EG 8, …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 30.06.2016, Az. 3 Ca 1155/15, wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 30.06.2016, Az. 3 Ca 1155/15 abzuändern und festzustellen, dass der Kläger rückwirkend zum 01.01.2014 nach dem Tarifvertrag EntgO Bund Teil III Nr. 24 in die Entgeltgruppe 8 einzugruppieren ist.