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ArbG Magdeburg, 08.01.2014 - 3 Ca 1430/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 08.01.2014 - 3 Ca 1430/12
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 47/14
- BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 708/16
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 47/14
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
1) Auf die Berufung des Beklagten und Berufungsklägers wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 08.01.2014 - 3 Ca 1430/12 - abgeändert.3) Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 08.01.2014 - 3 Ca 1430/12 - wird zurückgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Ausgangsverfahrens 3 Ca 1430/12 haben der Beklagte und Berufungskläger 1/4 und die Klägerin 3/4 zu tragen.
das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 08.01.2014 - 3 Ca 1430/12 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 708/16
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem …
Auf die Revision der Klägerin wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 47/14 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Beklagten das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 8. Januar 2014 - 3 Ca 1430/12 - abgeändert hat.