Rechtsprechung
ArbG Arnsberg, 03.05.2005 - 3 Ca 1558/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Arnsberg, 03.05.2005 - 3 Ca 1558/04
- LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 Sa 1157/05
- LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 Sa 157/05
- BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 291/06
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 Sa 1157/05
Verdachtskündigung; Unterschlagung; Geld; Amtsträger; Personalratsvorsitzender; …
Auf die Berufung des Klägers - unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten - wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 03.05.2005 - 3 Ca 1558/04 O - abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 03.05.2005 - 3 Ca 1558/04 O - abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.11.2004 noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.12.2004 aufgelöst worden ist.
- LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 Sa 157/05
Verdachtskündigung; Unterschlagung; Geld; Amtsträger; Personalratsvorsitzender; …
Auf die Berufung des Klägers - unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten - wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 03.05.2005 - 3 Ca 1558/04 O - abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 03.05.2005 - 3 Ca 1558/04 O - abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.11.2004 noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.12.2004 aufgelöst worden ist.