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   ArbG Münster, 26.01.1999 - 3 Ca 1563/98   

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https://dejure.org/1999,16809
ArbG Münster, 26.01.1999 - 3 Ca 1563/98 (https://dejure.org/1999,16809)
ArbG Münster, Entscheidung vom 26.01.1999 - 3 Ca 1563/98 (https://dejure.org/1999,16809)
ArbG Münster, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 3 Ca 1563/98 (https://dejure.org/1999,16809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arbeitssachen bei einer Zivilsache zwischen einem in Deutschland ansässigen Unternehmen und einem in seinem Heimatland wohnenden niederländischen Staatsangehörigen

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 1, 17 EuGVÜ
    Vertragsgerichtsstand in Arbeitssachen (Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ / LugÜ1988) - Zuständigkeit am Ort der einstellenden Niederlassung - Gerichtsstandsvereinbarung in Arbeitssachen, Art. 17 Abs. 5 EuGVÜ / LugÜ1988 - Anwendungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus ArbG Münster, 26.01.1999 - 3 Ca 1563/98
    Allerdings ist der Klägerin einzuräumen, dass auch ein selbständiger Frachtführer - im Vergleich zu anderen selbständigen Unternehmern - nach seinem Berufsbild in hohem Maße vom auftraggebenden Spediteur abhängig ist (so auch BAG AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit, Bl. 4; zuletzt BGH DB 1999, 151 f.).

    Aus alledem wird deutlich, dass dem Beklagten nicht die Möglichkeit eröffnet war, seine Tätigkeit im Wesentlichen frei zu gestalten (vgl. BAG AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit, Bl. 6; BGH DB 1999, 151, 152).

  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Auszug aus ArbG Münster, 26.01.1999 - 3 Ca 1563/98
    Allerdings ist der Klägerin einzuräumen, dass auch ein selbständiger Frachtführer - im Vergleich zu anderen selbständigen Unternehmern - nach seinem Berufsbild in hohem Maße vom auftraggebenden Spediteur abhängig ist (so auch BAG AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit, Bl. 4; zuletzt BGH DB 1999, 151 f.).

    Aus alledem wird deutlich, dass dem Beklagten nicht die Möglichkeit eröffnet war, seine Tätigkeit im Wesentlichen frei zu gestalten (vgl. BAG AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit, Bl. 6; BGH DB 1999, 151, 152).

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus ArbG Münster, 26.01.1999 - 3 Ca 1563/98
    So sieht der EuGH - im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (z. B. EuGH NJW 1992, 1493; Griebeling, aaO; für das holländische Recht: van Peijpe, RdA 1998, 200 ff.).
  • LAG Köln, 04.11.2002 - 2 Sa 678/02

    Internationale Zuständigkeit, Geschäftsführer, Arbeitnehmereigenschaft

    Allerdings vertritt das Arbeitsgericht Münster im Urteil vom 26.01.1999 - 3 Ca 1563/98 - (Juris KARE 600004113) unter Bezug auf Griebeling (RdA 1998 208, 213) und EuGH (NJW 1992 1493) die Ansicht, es gebe ein europaweites einheitliches Begriffsverständnis des Arbeitnehmerbegriffs in entscheidenden Punkten, wobei das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin liege, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält.
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