Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 23.03.2007 - 3 Ca 17/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 23.03.2007 - 3 Ca 17/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2008 - 3 Sa 442/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2008 - 3 Sa 442/07
Zu den Gründen für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf Antrag des …
Auf die Berufung und auf den Auflösungsantrag der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 23.03.2007 - 3 Ca 17/07 - teilweise wie folgt abgeändert:.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 23.03.2007 - 3 Ca 17/07 - (dort S. 3 ff. = Bl. 64 ff. d.A.).
Gegen das der Beklagten am 18.06.2007 zugestellte Urteil vom 23.03.2007 - 3 Ca 17/07 - hat die Beklagte am 05.07.2007 mit der Berufungsschrift vom 04.07.2007 Berufung eingelegt und diese am 18.09.2007 (- innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist; s. dazu den Beschluss vom 10.08.2007, Bl. 110 d.A.) mit dem Schriftsatz vom 18.09.2007 begründet.
unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23.03.2007 - 3 Ca 17/07 - die Klage abzuweisen und.