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ArbG Trier, 29.01.2008 - 3 Ca 1715/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 29.01.2008 - 3 Ca 1715/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2008 - 2 Sa 123/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2008 - 2 Sa 123/08
Schadenersatz wegen Beschädigung eines Kraftfahrzeugs
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 29.01.2008 - 3 Ca 1715/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 29.01.2008, 3 Ca 1715/07, wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.037,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.04.2007 zu zahlen, 2. die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 29.01.2008, 3 Ca 1715/07 wird zurückgewiesen, 2. die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.