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   ArbG Hamm, 30.10.2003 - 3 Ca 1726/03   

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https://dejure.org/2003,43899
ArbG Hamm, 30.10.2003 - 3 Ca 1726/03 (https://dejure.org/2003,43899)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2003 - 3 Ca 1726/03 (https://dejure.org/2003,43899)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 3 Ca 1726/03 (https://dejure.org/2003,43899)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 02.09.2004 - 4 Ta 827/03

    Voraussetzung für den Einsatz eines Bausparguthabens als einzusetzendes Vermögen

    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der PKH-Ablehnungsbeschluß des Arbeitsgerichts Hamm vom 30.10.2003 -3 Ca 1726/03 - aufgehoben:.

    I. Das Arbeitsgericht Hamm hat durch Beschluss vom 30.10.2003 - 3 Ca 1726/03 - das PKH-Gesuch des Klägers vom 08.07.2003 mit der Begründung zurückgewiesen, das Bausparguthaben des Klägers in Höhe von 8.900,00 EUR sei als einsetzbares Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 2 ZPO zu betrachten.

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