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ArbG Solingen, 09.08.2006 - 3 Ca 181/06 lev |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang im Falle eines erklärten Einverständnisses des Arbeitnehmers mit einer vom Betriebsnachfolger angestrebten Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Bestandsschutz alz Zweck des Widerspruchsrechts eines Arbeitnehmers ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 09.08.2006 - 3 Ca 181/06 le
- LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 (9) Sa 1096/06
- BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 870/07
- BAG, 01.06.2010 - 8 AZR 870/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 101/85
Betriebsübergang - Gesetzliche Rechtsfolge - Widerspruchsrechtder Arbeitnehmer
Auszug aus ArbG Solingen, 09.08.2006 - 3 Ca 181/06
( Urteil es BAG vom 30.10.86, 2 AZR 101/85 ).
- BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 870/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 9. August 2006 - 3 Ca 181/06 lev - wird insoweit zurückgewiesen, als das Arbeitsgericht die Klage im Antrag zu 1. abgewiesen hat. - LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 (9) Sa 1096/06
Fehlerhafte Unterrichtung über Unwirksamkeit von Kündigungen bei Betriebsübergang …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 09.08.2006 - 3 Ca 181/06 lev - teilweise abgeändert:.