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   ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07   

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ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07 (https://dejure.org/2007,21960)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 29.08.2007 - 3 Ca 213/07 (https://dejure.org/2007,21960)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 29. August 2007 - 3 Ca 213/07 (https://dejure.org/2007,21960)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07
    Nunmehr hat auch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen u.a. sowohl der Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613 a Abs. 1 S.1 BGB) als auch auf die gesamtschuldnerische Haftung des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613 a Abs. 2 BGB gehört.

    Das Bundesarbeitsgericht hält auch nach der Neuregelung des § 613 a BGB daran fest, dass das Widerspruchsrecht wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05, juris).

    Dabei dient die Verwirkung dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05 = NZA 2006, 1406).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr eine Höchstfrist, beispielsweise von sechs Monaten, abgelehnt (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05, a.a.O.).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05, juris).

    Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05, juris).

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05, juris).

    Diese Auffassung wird durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 (= NZA 2005, 1302) gestützt.

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07
    Eine schematisierende Betrachtungsweise wird dem nicht gerecht (BAG, Urteil vom 20.05.1988, 2 AZR 711/87 = DB 1988, 2156).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07
    Zur Bestimmung der Dauer des Zeitmoments ist daher nicht auf eine starre Höchst- oder Regelfrist abzustellen, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99, n.v.).
  • LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04

    Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07
    Informieren sie - ob bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizits dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (so auch LAG München, Urteil vom 30.06.2005, 2 Sa 1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06

    Unbefristetes Widerspruchsrecht gegen Betriebsübergang bei fehlerhafter

    Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07
    (so LAG Düsseldorf 7 (4) Sa 1009/06 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 1809/07

    Berufungen von Siemens zurückgewiesen

    Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.08.2007 - 3 Ca 213/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Teilurteil des Arbeitsgerichts Wesel - 3 Ca 213/07 - vom 14.11.2007 abzuändern und die Klage abzuweisen.

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