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ArbG Stralsund, 01.07.2015 - 3 Ca 236/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 01.07.2015 - 3 Ca 236/14
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
Annahmeverzug und Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausgleich geleisteter …
Auf die Berufung des Beklagten wird unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 1. Juli 2015 (3 Ca 236/14) die Klage abgewiesen, soweit das Arbeitsgericht den Beklagten zur Zahlung von mehr als 25.386,89 Euro brutto verurteilt hat nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.Auf die Berufung des Klägers wird der Beklagte verurteilt unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 1. Juli 2015 (3 Ca 236/14), soweit es die Klage abgewiesen hat, an den Kläger weitere 872, 58 Euro brutto zuzüglich 139, 36 Euro netto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf.
Das Arbeitsgericht Stralsund hat der Klage mit Urteil vom 1. Juli 2015 (3 Ca 236/14) teilwiese stattgegeben.