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ArbG Herne, 30.11.2004 - 3 Ca 2363/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Herne, 30.11.2004 - 3 Ca 2363/04
- LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 297/05
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 297/05
Feststellungsinteresse für eine neben der Kündigungsschutzklage erhobenen …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 30.11.2004 - 3 Ca 2363/04 - wird zurückgewiesen.Im vorliegenden Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Herne durch Urteil vom 30.11.2004 (3 Ca 2363/04), berichtigt durch Beschluss vom 23.03.2005, auf welches weiteren Darstellungen des erstinstanzlichen Sachvortrags vollinhaltlichen Bezug genommen wird, die Klage kostenpflichtig abgewiesen und den Wert des Streitgegenstandes auf 25.206,65 EUR festgesetzt.
unter Abänderung des am 30.11.2004 begründeten Urteils des Arbeitsgerichts Herne, Az.: 3 Ca 2363/04,.