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ArbG Trier, 05.06.2007 - 3 Ca 262/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 05.06.2007 - 3 Ca 262/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 2 Sa 497/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 2 Sa 497/07
Abfindung nach § 1a KSchG - weitere Bedingung - Entbehrlichkeit einer …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 05.06.2007 - 3 Ca 262/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier zum Aktenzeichen 3 Ca 262/07 vom 05.06.2007, zugestellt am 29.06.2007 verurteilt, an die Klägerin eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Höhe von 3.000,-- EUR brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2007 zu zahlen.