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ArbG Mainz, 27.05.2008 - 3 Ca 2653/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 27.05.2008 - 3 Ca 2653/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 5 Ta 222/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 5 Ta 222/08
Beschwerde in einem Verfahren gilt bei getrennter Behandlung zweier …
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.05.2008 - 3 Ca 2653/07 - wird als unzulässig verworfen.Das Arbeitsgericht Mainz hat die vom Kläger selbst auf der Rechtsantragsstelle getrennt erhobenen Verfahren 3 Ca 2652/07 und 3 Ca 2653/07 stets in jeder Hinsicht getrennt behandelt.
Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass dies auch dem jetzigen Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers hätte auffallen können und müssen, da er in beiden Verfahren Akteneinsicht beantragt hat, sich aber erst nach Zustellung des Beschlusses des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 19.11.2008 - 5 Ta 119/08 - zum Verfahren 3 Ca 2653/07 explizit geäußert hat.