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ArbG Herne, 08.06.2004 - 3 Ca 4004/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Herne, 08.06.2004 - 3 Ca 4004/03
- LAG Hamm, 30.11.2004 - 19 Sa 1323/04
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 30.11.2004 - 19 Sa 1323/04
In der Regel kein Wiedereinstellungsanspruch nach Abschluss eines …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 08.06.2004 - 3 Ca 4004/03 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 08.06.2004 - 3 Ca 4004/03 - abzuändern und 1. die Beklagte zu verurteilen, mit ihm ein Arbeitsverhältnis als Konstrukteur ab dem 01.12.2004 zu unveränderten Bedingungen unter Anrechnung der vorangegangenen Betriebszugehörigkeit abzuschließen, und zwar Zug um Zug gegen Rückzahlung der Abfindung in Höhe von 25.000,-- EUR, 2. die Beklagte zu verurteilen, an ihn 37.971,-- EUR brutto abzüglich durch die Bundesanstalt für Arbeit gezahlter Leistungen in Höhe von 17.864,32 EUR netto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.