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ArbG Mainz, 16.11.2007 - 3 Ca 471/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 16.11.2007 - 3 Ca 471/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2008 - 3 Sa 25/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2008 - 3 Sa 25/08
Zur Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.11.2007 - Az: 3 Ca 471/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 16.11.2007 - 3 Ca 471/07 - (dort S. 2 ff. = Bl. 205 bis 211).
Gegen das der Beklagten am 20.12.2007 zugestellte Urteil vom 16.11.2007 - 3 Ca 471/07 - hat die Beklagte am 15.01.2008 Berufung eingelegt und diese innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 13.02.2008 - 3 Ca 25/08 - Bl. 242 d.A.) mit dem Schriftsatz vom 04.03.2008 am 05.03.2008 begründet.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.11.2007 - 3 Ca 471/07 -, soweit es der Klage stattgegeben hat, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Auf die ihr obliegende Darlegungslast ist die Beklagte gemäß Ziff. 1., dort insbesondere Abs. 2, des Auflagenbeschlusses des Arbeitsgerichts vom 15.06.2007 - 3 Ca 471/07 - genügend hingewiesen worden.