Rechtsprechung
ArbG Köln, 25.09.2008 - 3 Ca 4953/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.09.0200 - 3 Ca 4953/07
- ArbG Köln, 25.09.1920 - 3 Ca 4953/07
- ArbG Köln, 25.09.2008 - 3 Ca 4953/07
- LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09
soziale Auswahl im Insolvenzverfahren
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.09.2008 - 3 Ca 4953/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 25.09.2008 - 3 Ca 4953/07 - wird festgestellt, dass die unter dem 24.07.2007 ausgesprochene, am 28.07.2007 zugegangene Kündigung des am 01.09.1990 begründeten Arbeitsverhältnisses unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weder durch die fristgerechte Kündigung vom 31.10.2007, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin aufgelöst worden ist, sondern unverändert über den 01.11.2007 hinaus fortbesteht;.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 25.09.2008 - 3 Ca 4953/07 - wird festgestellt, dass die vom Beklagten ausgesprochen Aufforderung vom 13.11.2007, den Schlüssel für die Stempeluhr zurückzugeben, unrechtens war, da das Arbeitsverhältnis aufgrund unwirksamer Kündigung des Beklagten über den 01.11.2007 hinaus fortbesteht;.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 25.09.2008 - 3 Ca 4953/07 - wird festgestellt, dass der Kläger nicht zum 31.10.2007 bei der Gemeinschuldnerin ausgetreten ist;.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 25.09.2008 - 3 Ca 4953/07 - das Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit zur Beweisaufnahme an das Arbeitsgericht Köln zurückzuverweisen.
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ArbG Köln, 25.09.1920 - 3 Ca 4953/07 |
Verfahrensgang
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- LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09