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ArbG München, 10.09.2009 - 3 Ca 5129/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG München, 10.09.2009 - 3 Ca 5129/09
- LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
Massenentlassung - Änderungskündigung
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Juni 2011 - 4 Sa 970/09 - insoweit aufgehoben, wie es das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 10. September 2009 - 3 Ca 5129/09 - dahingehend abgeändert hat, dass der Feststellungsantrag und die Klage auf Zahlung von 4.950,00 Euro samt Zinsen abgewiesen wurden. - LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09
Betriebsbedingte Kündigung, variable Vergütung
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 10. September 2009 - 3 Ca 5129/09 - in den Ziffern 1. bis 5., in Ziffer 7. und in Ziffer 9. teilweise abgeändert und insoweit zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts München, Aktenzeichen 3 Ca 5129/09 vom 10.09.2009, zugestellt am 21.10.2009, aufzuheben und die Klage abzuweisen.