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ArbG Bamberg, 21.02.2003 - 3 Ca 626/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 21.02.2003 - 3 Ca 626/02
- LAG Nürnberg, 29.10.2003 - 2 Sa 398/03
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Nürnberg, 29.10.2003 - 2 Sa 398/03
Widerruf betrieblicher Alterversorgung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg, Kammer Coburg, vom 21.02.2003, Az. 3 Ca 626/02 C wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg, Kammer Coburg, verkündet am 21.02.2003, Az: 3 Ca 626/02 C, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- SG Osnabrück, 16.06.2006 - S 6 AL 61/03 In dem sich anschließenden Verfahren 3 Ca 626/02 schlossen die Arbeitsvertragsparteien vor dem Arbeitsgericht I. am 11. Dezember 2002 einen gerichtlichen Vergleich, wonach darüber Einigkeit bestehen sollte, dass das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen durch fristgerechte Kündigung der Arbeitnehmerin H. mit Ablauf des 15. November 2002 sein Ende gefunden hätte.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts sowie des Sachvortrags der Beteiligten wird ergänzend auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die Verfahrensakten 3 Ca 626/02 des Arbeitsgerichts I. (in Kopie) sowie die Prozessakten Bezug genommen.