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ArbG Dortmund, 05.06.2008 - 3 Ca 630/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 05.06.2008 - 3 Ca 630/08
- LAG Hamm, 17.12.2008 - 10 Sa 1113/08
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 17.12.2008 - 10 Sa 1113/08
Aufwendungsersatzansprüche eines Arbeitnehmers; einzelvertragliche …
Die Berufung des Klägers sowie die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 05.06.2008 - 3 Ca 630/08 - werden zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Dortmund vom 05.06.2008 - 3 Ca 630/08 - die Beklagte über den zuerkannten Betrag in Höhe von 1.786,14 EUR brutto hinaus zu verurteilen, an den Kläger weitere 1.990,00 EUR netto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2007, sowie weitere 2.143,93 EUR netto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 829, 99 EUR seit dem 15.03.2007, weitere 864, 65 EUR seit dem 15.04.2007 und auf weitere 450, 29 EUR seit dem 15.05.2007 zu zahlen.