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ArbG Koblenz, 25.08.2009 - 3 Ca 747/09 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.08.2009 - 3 Ca 747/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2010 - 11 Sa 571/09
- BAG, 04.08.2011 - 6 AZR 274/10
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2010 - 11 Sa 571/09
Anerkennung von Beschäftigungszeiten bei Arbeitgeberwechsel im Sinn von § 34 Abs …
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25. August 2009, Az. 3 Ca 747/09 abgeändert und die Klage abgewiesen.Das Arbeitsgericht Koblenz hat durch Urteil vom 25.08.2009 - 3 Ca 747/09 - festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet sei, die Beschäftigungszeiten, die die Klägerin im Land N. verbracht habe und die dort als Beschäftigungszeit anerkannt worden seien, anzuerkennen und als Beginn der Beschäftigungszeit gemäß § 34 Abs. 3 TV-L die Zeit ab dem 01.09.1988 anzuerkennen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz - 3 Ca 747/09 - vom 25.08.2009 die Klage abzuweisen.