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ArbG Trier, 06.09.2007 - 3 Ca 838/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 06.09.2007 - 3 Ca 838/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 Sa 684/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 Sa 684/07
Berechnung der Kündigungsfrist - Vorbeschäftigung als GmbH-Geschäftsführer
Das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 wird teilweise abgeändert:.Zur weiteren Darstellung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird im Übrigen Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 (Bl. 24 ff d. A.).
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis über den 15.07.2007 hinaus bis zum 31.01.2008 fortbestanden hat.