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   ArbG Trier, 06.09.2007 - 3 Ca 838/07   

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ArbG Trier, 06.09.2007 - 3 Ca 838/07 (https://dejure.org/2007,40638)
ArbG Trier, Entscheidung vom 06.09.2007 - 3 Ca 838/07 (https://dejure.org/2007,40638)
ArbG Trier, Entscheidung vom 06. September 2007 - 3 Ca 838/07 (https://dejure.org/2007,40638)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 Sa 684/07

    Berechnung der Kündigungsfrist - Vorbeschäftigung als GmbH-Geschäftsführer

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 wird teilweise abgeändert:.

    Zur weiteren Darstellung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird im Übrigen Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 (Bl. 24 ff d. A.).

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis über den 15.07.2007 hinaus bis zum 31.01.2008 fortbestanden hat.

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