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ArbG Bocholt, 16.11.2006 - 3 Ca 948/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 16.11.2006 - 3 Ca 948/06
- LAG Hamm, 03.05.2007 - 15 Sa 58/07
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 03.05.2007 - 15 Sa 58/07
Aufrechnung gegen unpfändbare Lohnforderungen
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 16.11.2006 - 3 Ca 948/06 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.400,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz auf jeweils 200, 00 EUR netto seit dem 31.03.2006, 30.04.2006, 31.05.2006, 30.06.2006, 31.07.2006, 31.08.2006 und 30.09.2006 zu zahlen.das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 16.11.2006 - 3 Ca 948/06 -, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 1.400,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von jeweils fünf Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz auf jeweils 200, 00 EUR netto zu zahlen seit 31.03.2006, 30.04.2006, 31.05.2006, 30.06.2006, 31.07.2006, 31.08.2006 und 30.09.2006.
die Berufung des Klägers gegen das am 16.11.2006 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt - 3 Ca 948/06 - kostenpflichtig zurückzuweisen.