Rechtsprechung
ArbG Trier, 13.07.2004 - 3 Ca 987/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 13.07.2004 - 3 Ca 987/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 4 Sa 606/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 4 Sa 606/04
Zustimmungserfordernis bei Elternzeit
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 13.07.2004 - 3 Ca 987/04 - abgeändert:.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 13.07.2004 - 3 Ca 987/04 - festzustellen, dass sich die Klägerin im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien auch über den 21.07.2004 hinaus in Elternzeit befindet, und zwar bis zum 21.07.2005,.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier - 3 Ca 987/04 - vom 13.07.2004 die Beklagte zu verurteilen, im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien die über den 21.07.2004 hinaus bis zum 21.07.2005 laufende Elternzeit der Klägerin zu genehmigen,.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier - 3 Ca 987/04 - vom 13.07.2004 die Beklagte zu verurteilen, im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien die Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit der Klägerin über den 21.07.2004 hinaus bis zum 21.07.2005 zu erteilen.
Rechtsprechung
ArbG Bonn, 19.08.2004 - 3 Ca 987/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 19.08.2004 - 3 Ca 987/04
- LAG Köln, 28.01.2005 - 4 (7) Sa 1201/04
- BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 142/05