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   RG, 13.07.1939 - 3 D 472/39   

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https://dejure.org/1939,408
RG, 13.07.1939 - 3 D 472/39 (https://dejure.org/1939,408)
RG, Entscheidung vom 13.07.1939 - 3 D 472/39 (https://dejure.org/1939,408)
RG, Entscheidung vom 13. Juli 1939 - 3 D 472/39 (https://dejure.org/1939,408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erschleicht jemand eine Anstellung auf Privatdienstvertrag, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit voraussetzt, ohne diese Eigenschaften zu besitzen, so liegt eine Vermögensschädigung des Arbeitgebers nur dann vor, wenn die Bezahlung gerade mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 268
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Auf private Anstellungsverhältnisse sind die für Beamte entwickelten Maßstäbe grundsätzlich nicht übertragbar (so schon RG, Urteil vom 13. Juli 1939 - 3 D 472/39, RGSt 73, 268).
  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62

    Bauingenieur - § 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz,

    Die für Beamte aufgestellten Grundsätze, wonach es nicht so sehr auf den geldlichen Wert der übernommenen Dienste, als vielmehr darauf ankommt, ob der Beamte die durch Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften bestimmten Anstellungs- oder Beförderungsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der vorgeschriebenen Ausbildung erfüllt (vgl. BGHSt 5, 358, 361 f), sind nur dann auf Angestellte, mit, denen ein Privatdienstvertrag abgeschlossen worden ist, anwendbar, wenn die dem Dienstverpflichteten gestellten Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit erfordern (vgl. RGSt 73, 268) oder wenn Anstellung und Höhe der Bezüge - ähnlich wie beim Beamten - eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen oder von Art und Sauer früherer Beschäftigungen abhängen (vgl. RGSt 64, 33, 36 f).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10

    Voraussetzung für die Verurteilung wegen Anstellungsbetrugs

    Dies einmal dann, wenn es sich um eine besondere Vertrauensstellung handelt und die Bezahlung gerade mit Rücksicht darauf besonders hoch festgesetzt ist, der Täter jedoch die für diese Stellung erforderlichen Eigenschaften nicht besitzt, so wenn er aus seiner früheren Stellung wegen Unzuverlässigkeit entlassen worden ist und nun eine Anstellung in führender Funktion erschleicht (vgl. RGSt 73, 268, 269 f.; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BVerfG NJW 1998, 2589, 2590; OLG Celle MDR 1960, 696, 697; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).
  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim

    Nach der Überzeugung der Strafkammer brachte der Angeklagte ersichtlich nicht die fachliche Ausbildung und die damit jedenfalls bei einem "Facharzt" verbundene Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit mit, die den ihm übertragenen Aufgaben und der Höhe seiner Bezüge entsprachen (vergl. BGHSt 17, 254, 256 [BGH 04.05.1962 - 4 StR 71/62]-257; BGH NJW 1961, 2027 unter Hinweis auf RGSt 75, 8; 73, 268, 269).
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Die Selbstbegünstigung bleibt auch straflos, wenn sie zugleich einen anderen begünstigt, soweit sie sich auf Handlungen beschränkt, die nur den § 257, nicht auch andere Strafvorschriften verletzen (wie RGSt 63, 375; 88, 289), und das auch selbst bei unbegründeter Besorgnis der eigenen Strafverfolgung, RGSt 73, 268.
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50

    Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal

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  • BGH, 16.03.1954 - 5 StR 552/53
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  • BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56

    Rechtsmittel

    Da sich der Vorsatz bezüglich einer Vermögensschädigung der anstellenden Körperschaft schon aus diesen Umständen ergibt, kann dahin gestellt bleiben, ob ein Schaden auch insofern in Betracht gekommen wäre, als der Angeklagte seiner charakterlichen und sittlichen Haltung nach die an einen Beamten oder Angestellten des Bundestags zu stellenden Anforderungen nicht erfüllte (vgl u.a. RGSt 65, 281; 73, 268; RG HRR 1939 Nr. 1491; BGH 3 StR 148/51vom 27. September 1951, 1 StR 398/51 vom 23. Oktober 1951).
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 203/54

    Rechtsmittel

    Anders ist es nur, falls die Entlohnung gerade mit Rücksicht darauf besonders hoch festgesetzt worden ist, dass es sich um eine Vertrauensstellung handelt, die der Arbeitnehmer durch bewusst unrichtige Angaben über seine Vertrauenswürdigkeit erschlichen hat (RGSt 73, 268).
  • BGH, 06.06.1955 - 3 StR 122/55

    Bestehen von Verfahrensfehlern aufgrund nicht hinreichender Erörterung der

    Er hätte sich dann in strafloser Weise selbst begünstigt (BGHSt 2, 375, 378), und zwar selbst dann, wenn er dadurch zugleich auch M. begünstigt hat (BGHSt 2, 375, RGSt 63, 233, 236; 73, 268).
  • BGH, 21.10.1952 - 2 StR 722/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1963 - 5 StR 558/62

    Rechtsmittel

  • BDH, 06.06.1956 - II D 84/55

    Wortgleiche Übernahme des Berichtes eines Untersuchungsführers i.R.e.

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