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VG Darmstadt, 13.06.2002 - 3 E 2546/99 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 06.10.2004 - 11 UE 2379/02
Beginn der Verjährungsfrist nach § 20 Abs 1 S 1 VwKostG
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 13. Juni 2002 (Az.: 3 E 2546/99 [1]) wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 13. Juni 2002 (Az.: 3 E 2546/99 [1]) insoweit abzuändern, als es den Kostenbescheid des Paul-Ehrlich-Instituts vom 21. Januar 1998 und den Widerspruchsbescheid derselben Behörde vom 2. November 1999 aufhebt, und die Klage abzuweisen.