Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 17.03.1995

Rechtsprechung
   VG Leipzig, 03.08.1995 - 3 K 1046/94   

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VG Leipzig, 03.08.1995 - 3 K 1046/94 (https://dejure.org/1995,28243)
VG Leipzig, Entscheidung vom 03.08.1995 - 3 K 1046/94 (https://dejure.org/1995,28243)
VG Leipzig, Entscheidung vom 03. August 1995 - 3 K 1046/94 (https://dejure.org/1995,28243)
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   FG Rheinland-Pfalz, 17.03.1995 - 3 K 1046/94   

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https://dejure.org/1995,30576
FG Rheinland-Pfalz, 17.03.1995 - 3 K 1046/94 (https://dejure.org/1995,30576)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.03.1995 - 3 K 1046/94 (https://dejure.org/1995,30576)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. März 1995 - 3 K 1046/94 (https://dejure.org/1995,30576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1995, 2040
  • EFG 1995, 747
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 21.01.2015 - X R 40/12

    Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei

    Die nach erfolglosem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1992 erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) durch Urteil vom 17. März 1995  3 K 1046/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 747) mit der Begründung ab, Schulgeldzahlungen an Schulen im Ausland seien nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung (EStG a.F.) abziehbar.
  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 747 veröffentlicht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2011 - 1 K 1040/11

    Erlass wegen späterer EuGH-Rechtsprechung

    Die nach erfolglosem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1992 erhobene Klage wies das Finanzgericht Rheinland-Pfalz durch Urteil vom 17. März 1995 (3 K 1046/94) mit der Begründung ab, Schulgeldzahlungen an Schulen im Ausland seien nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz -EStG- abziehbar.
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 1 K 1285/08

    Keine Änderung bestandskräftiger und festsetzungsverjährter

    Die nach erfolglosem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1992 erhobene Klage wies das Finanzgericht Rheinland-Pfalz durch Urteil vom 17. März 1995 (3 K 1046/94) mit der Begründung ab, Schulgeldzahlungen an Schulen im Ausland seien nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz -EStG- abziehbar.
  • FG München, 09.10.1997 - 6 K 3198/97
    Wegen der Begründung im einzelnen nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen wiederum Bezug auf die Entscheidungen in EFG 1995, 747, und BStBl II 1997, 617, deren Grundsätze auf den Streitfall entsprechend anwendbar sind.
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