Weitere Entscheidung unten: VG Chemnitz, 12.03.2008

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 31.03.2010 - 3 K 1179/2007   

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https://dejure.org/2010,20143
FG Nürnberg, 31.03.2010 - 3 K 1179/2007 (https://dejure.org/2010,20143)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 31.03.2010 - 3 K 1179/2007 (https://dejure.org/2010,20143)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 31. März 2010 - 3 K 1179/2007 (https://dejure.org/2010,20143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslegung eines Testaments: Keine bedingte Erbeinsetzung , sondern Vermächtnis - Keine ertragsteuerrechtliche Berücksichtigung der Zahlungen an die Vermächtnisnehmer bei den Erben - Keine notwendige Beiladung der Vermächtnisnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Klageerhebung gegen Bescheide bzgl. der einheitlichen und gesonderten Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen; Qualifikation des Gewinns aus der Veräußerung eines Betriebes (hier. Gärtnerei) als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i.R.d. Bestimmung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Minderung des Aufgabegewinns durch die bestimmungsgemäße Erfüllung von Vermächtnisschulden aus dem Erlös der Veräußerung des Betriebsgrundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Minderung des Aufgabegewinns durch die bestimmungsgemäße Erfüllung von Vermächtnisschulden aus dem Erlös der Veräußerung des Betriebsgrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1225
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.03.2010 - 3 K 1179/07
    Ob ein Bedachter Erbe oder Vermächtnisnehmer ist, beurteilt sich vielmehr nach dem auszulegenden sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung (vgl. z.B. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.02.1999 1 Z BR 100/98, FamRZ 1999, 1392).

    Regelmäßig wird der Erblasser einem auf diese Weise Bedachten nicht sein Vermögen als Ganzes (§§ 1922, 1937 BGB) oder zu einer bestimmten Quote zukommen lassen wollen (vgl. Beschluss des BayObLG vom 24.02.1999 1 Z BR 100/98, FamRZ 1999, 1392).

  • BFH, 13.09.1994 - IX R 104/90

    Berücksichtigung von Anschaffungskosten für ein Hausgrundstück als Absetzungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.03.2010 - 3 K 1179/07
    1Miterben geworden, sondern es liegt ein Vermächtnisanspruch vor, der den der - aus den Klägern bestehenden - Erbengemeinschaft zugeflossenen, steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nicht mindert (vgl. BFH-Urteil vom 13.09.1994 IX R 104/90, BFH/NV 1995, 384 m.w.N.).

    26Damit handelt es sich bei der Zahlung eines 25 %igen Anteils am Verkaufserlös an die Enkel der Erblasserin um die Erfüllung von Vermächtnisschulden, die nicht zu Anschaffungskosten des Betriebes bzw. abzugsfähigen Betriebsausgaben führt (vgl. BFH-Urteil vom 13.09.1994 IX R 104/90, BFH/NV 1995, 384; BMF-Schreiben vom 01.11.1993 IV B 2 - S 2242 - 86/92) und die Höhe des Veräußerungsgewinns sowie dessen Verteilung zu je 1/3 auf die Kläger unberührt lässt.

  • BFH, 10.11.2006 - IV B 105/05

    Erfüllung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.03.2010 - 3 K 1179/07
    Insbesondere ist die Erfüllung von Vermächtnisansprüchen nicht mit der Zahlung von Gleichstellungsgeldern, die im Zuge vorweggenommener Erbfolge gezahlt werden und beim Vermögensübernehmer zu Anschaffungskosten führen, vergleichbar (vgl. zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen BFH-Beschluss vom 10.11.2006 IV B 105/05, juris).
  • OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94
    Auszug aus FG Nürnberg, 31.03.2010 - 3 K 1179/07
    Ebenfalls in Übereinstimmung mit den Klägern ist festzustellen, dass die Kläger vor einer vorzeitigen Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche der Enkelkinder der Erblasserin bzw. einem dadurch aufgezwungenen Verkauf der Grundstücke durch eine rechtlich zulässige Verwirkungsklausel geschützt sein sollten (§ 2075 BGB; vgl. Palandt/Edenhofer, BGB, § 2075 Rz. 6 m.w.N.; Urteil des OLG Celle vom 09.03.1995 22 U 73/94, ZEV 1996, 307).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 113/92

    Begleichung von Nachlaßverbindlichkeiten

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.03.2010 - 3 K 1179/07
    Eine Zuwendung von Todes wegen durch ein Vermächtnis hängt nicht mit einer Einkunftserzielung zusammen (vgl. BFH-Urteile vom 28.04.1992 IX R 178/88, BFH/NV 1992, 658; vom 20.12.1994 IX R 113/92, BFH/NV 1995, 959 m.w.N.).
  • BFH, 28.04.1992 - IX R 178/88

    Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermächtniskosten und Einkünften aus

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.03.2010 - 3 K 1179/07
    Eine Zuwendung von Todes wegen durch ein Vermächtnis hängt nicht mit einer Einkunftserzielung zusammen (vgl. BFH-Urteile vom 28.04.1992 IX R 178/88, BFH/NV 1992, 658; vom 20.12.1994 IX R 113/92, BFH/NV 1995, 959 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 12.03.2008 - 3 K 1179/07   

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https://dejure.org/2008,37189
VG Chemnitz, 12.03.2008 - 3 K 1179/07 (https://dejure.org/2008,37189)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 12.03.2008 - 3 K 1179/07 (https://dejure.org/2008,37189)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 12. März 2008 - 3 K 1179/07 (https://dejure.org/2008,37189)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung von Bauarbeiten bzw. Untersagung einer Nutzungsaufnahme; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage hinsichtlich einer sofort vollziehbaren Baugenehmigung durch einen Nachbarn; Baugenehmigung für die Errichtung einer Fertigungshalle; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 1 B 143/08

    Baugenehmigungen müssen das Rücksichtsnahmegebot gegenüber Nachbarn wahren.

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 12. März 2008 - 3 K 1179/07 - geändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 24. Oktober 2006 angeordnet.
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