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   VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04   

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VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04 (https://dejure.org/2006,8794)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.07.2006 - 3 K 1362/04 (https://dejure.org/2006,8794)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 3 K 1362/04 (https://dejure.org/2006,8794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufung eines Professors; Zusatzvereinbarung über Leitungsfunktion; Kündigung aus wichtigem Grund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer teilweisen Kündigung einer "Berufungsvereinbarung"; Kündigung eines Universitätsprofessors aus wichtigem Grund; Vorsätzliche Körperverletzung an einem Patienten durch einen Universitätsprofessor; Erforderlichkeit einer Kündigung; Auslegbarkeit der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes bestätigt

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Entzug der Leitungsfunktion eines Beamten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ministerium entzieht Medizinprofessor zu Recht die Leitung der Unfallchirurgie

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ministerium entzieht Medizinprofessor zu Recht die Leitung der Unfallchirurgie

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04
    Dabei handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (vgl. OVG Münster, Urt. vom 27.11.1996, NVwZ-RR 1997, 475; Thieme in Hailbronner/Geis, Kommentar zum Hochschulrahmengesetz, § 43 Rn. 147; offengelassen von BVerfG, Urt. vom 08.02.1977, BVerfGE 43, 242 = NJW 1977, 1049).

    Die in der Berufungsvereinbarung gesondert übertragene Aufgabe des Leiters der Abteilung Unfallchirurgie ist - wie etwa die Aufgabe des "Ärztlichen Leiters eines Krankenhauses" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.1979, BVerfGE 52, 303 = NJW 1980, 1327), das Amt eines "Klinikdirektors" (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.02.1977, BVerfGE 43, 242 = NJW 1977, 1049) oder eines Leiters der Landesanstalt für Bodennutzungsschutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.03.1968 a.a.O.) - kein Amt im statusrechtlichen Sinne.

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04
    Die in der Berufungsvereinbarung gesondert übertragene Aufgabe des Leiters der Abteilung Unfallchirurgie ist - wie etwa die Aufgabe des "Ärztlichen Leiters eines Krankenhauses" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.1979, BVerfGE 52, 303 = NJW 1980, 1327), das Amt eines "Klinikdirektors" (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.02.1977, BVerfGE 43, 242 = NJW 1977, 1049) oder eines Leiters der Landesanstalt für Bodennutzungsschutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.03.1968 a.a.O.) - kein Amt im statusrechtlichen Sinne.

    Während dem Beamten das Amt im statusrechtlichen Sinne ohne seine Zustimmung nur nach Maßgabe bestimmter gesetzlicher Vorschriften, regelmäßig nur zugleich mit der - gesetzmäßigen - Beendigung des Beamtenverhältnisses oder im Disziplinarverfahren entzogen werden kann, ist dagegen die Änderung oder Entziehung von dienstlichen Aufgaben des - hier betroffenen - "Amtes im funktionellen Sinne" rechtlich in erheblich geringerem Umfang geschützt; denn zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört nicht das so genannte "Recht am Amt", d.h. nicht ein Recht des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung der ihm übertragenen dienstlichen Aufgaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.03.1968; a.a.O; BVerfG, Beschluss vom 07.11.1979 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2001 - 4 S 2062/98

    Ausgliederung einer Professur

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04
    Beamtenrechtlich ist damit das übertragene Amt im konkreten Sinn, also der konkrete Dienstposten betroffen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.01.2001 - 4 S 2062/98 - Juris).

    Durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist der Kernbereich der Lehr- und Forschungstätigkeit, wie er sich aus dem konkret übertragenen Amt ergibt, geschützt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.01.2001 a.a.O. und Beschluss vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 - Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1999 - 9 S 2653/98

    Berufungszusage und Umstrukturierung eines Instituts an einer Hochschule -

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04
    Wie die Berufungszusage an sich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 21.04.1999, NVwZ-RR 1999, 636) war auch die vom Beklagten übernommene Verpflichtung, dass der Kläger die Leitung der Abteilung Unfallchirurgie erhält, auf Dauer berechnet.

    Auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1982, NVwZ 1983, 546; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.04.1999, NVwZ-RR 1999, 636) stellt sich die Kündigung der Berufungsvereinbarung und des damit erfolgten Entzugs der Leitungsfunktion nicht als ermessensfehlerhaft dar.

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04
    Ein Anspruch auf Teilnahme an der Leitung einer wissenschaftlichen Einrichtung folgt aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.1981, BVerfGE 57, 70, = NJW 1981, 1995).
  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04
    Die Revisionen des Klägers und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des LG ... verwarf der BGH mit Urteil vom 20.01.2004 - 1 StR 319/03 - .
  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt -

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04
    Da es sich bei der Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - wie auch bei den auf Abschluss (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Auflage 2005, § 54 Rn. 20) oder Anpassung (vgl. BVerwG, Urt. vom 26.01.1995, BVerwGE 97, 331) eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichteten Erklärungen - nicht um einen Verwaltungsakt handelt, kann der Kläger seine Rechte auch nicht durch Anfechtungsklage geltend machen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 4 S 760/04

    Entbindung eines Universitätsprofessors von der Wahrnehmung von Aufgaben in der

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04
    Mit dem Verlust der Leitung der Abteilung Unfallchirurgie ist auch nicht ein Entzug der Aufgaben in der Krankenversorgung verbunden, die zum statusrechtlichen Amt gehören (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 18.05.2004, VBlBW 2004, 420).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1996 - 25 A 3079/93

    Berufungsvereinbarung

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04
    Dabei handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (vgl. OVG Münster, Urt. vom 27.11.1996, NVwZ-RR 1997, 475; Thieme in Hailbronner/Geis, Kommentar zum Hochschulrahmengesetz, § 43 Rn. 147; offengelassen von BVerfG, Urt. vom 08.02.1977, BVerfGE 43, 242 = NJW 1977, 1049).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 4 S 660/99

    Änderung des Aufgabenbereichs eines Oberarztes durch Organisationsverfügung

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04
    Durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist der Kernbereich der Lehr- und Forschungstätigkeit, wie er sich aus dem konkret übertragenen Amt ergibt, geschützt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.01.2001 a.a.O. und Beschluss vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 - Juris).
  • VGH Bayern, 24.07.2002 - 3 CE 02.1659
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2015 - 9 S 280/14

    Gestaltung des Beamtenverhältnisses durch Vereinbarung; Bedingungsfeindlichkeit

    Mit Urteil vom 06.07.2006 (3 K 1362/04, juris) wies das Verwaltungsgericht Freiburg die gegen die Teilkündigung der Berufungsvereinbarung erhobene Klage des Klägers ab.

    bb) Mit dem Beschluss des Senats vom 24.04.2009, mit dem der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 06.07.2006 - 3 K 1362/04 - abgelehnt wurde, ist eine Änderung der gemeinsamen Vertragsgrundlage eingetreten.

  • VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11

    Erfüllung einer Zahlungsvereinbarung und Feststellung eines Verzugsschadens aus

    Mit Urteil vom 06.07.2006 (3 K 1362/04 -, juris) wies das VG Freiburg die gegen die Teilkündigung der Berufungsvereinbarung erhobene Klage des Klägers ab.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den Inhalt der Akten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind (2 Ordner des Universitätsklinikums und ein weiterer Ordner Anlagen zur Klageerwiderung; 4 Hefte des ausgesetzten Verfahrens 1 K 3243/11 vor dem VG Stuttgart; 2 Hefte des VGH Baden-Württemberg 9 S 1848/06 und 9 S 603/09; ein Heft VG Freiburg 3 K 1362/04; ein Heft VG Freiburg 1 K 2043/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 11/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 1/02; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg DL 10 K 1644/09).

    Die Rechtmäßigkeit der Kündigung ist in zwei Instanzen unanfechtbar bestätigt worden (VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2006 - 3 K 1362/04 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, juris).

  • VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11

    Klage des Prof. Dr. Friedl gegen das Universitätsklinikum Freiburg

    Mit Urteil vom 06.07.2006 ( 3 K 1362/04 -, juris) wies das VG Freiburg die gegen die Teilkündigung der Berufungsvereinbarung erhobene Klage des Klägers ab.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den Inhalt der Akten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind (2 Ordner des Universitätsklinikums und ein weiterer Ordner Anlagen zur Klageerwiderung; 4 Hefte des ausgesetzten Verfahrens 1 K 3243/11 vor dem VG Stuttgart; 2 Hefte des VGH Baden-Württemberg 9 S 1848/06 und 9 S 603/09; ein Heft VG Freiburg 3 K 1362/04; ein Heft VG Freiburg 1 K 2043/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 11/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 1/02; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg DL 10 K 1644/09).

    Die Rechtmäßigkeit der Kündigung ist in zwei Instanzen unanfechtbar bestätigt worden (VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2006 - 3 K 1362/04 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2009 - 9 S 603/09

    Zur Kündigung der einem Hochschullehrer in einer Berufungsvereinbarung zugesagten

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Juli 2006 - 3 K 1362/04 - zuzulassen, wird abgelehnt.
  • VG Freiburg, 24.02.2010 - 3 K 2749/08

    Universitätsklinik: unwirksame Kündigung eines Chefarztvertrages

    Bei der Kündigung (auch eines öffentlich-rechtlichen Vertrages) handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 60 Rn 15; Urt. der Kammer vom 06.07.2006 - 3 K 1362/04 - ; m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 30.10.2013 - 7 K 1099/12

    Einhaltung von Berufungszusagen; Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Vorliegend wurde dem Kläger eine Grundausstattung bestehend aus einer 0, 5 - Stelle MTA; einer 0, 5 - Stelle Sekretärin; einer 1, 0 - Stelle Biologe oder Arzt sowie ein Sachmittelbudget von 20.000 EUR p. a. belassen, so dass noch nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Kläger in seinem "Grundverhältnis" berührt wird, weil etwa sein kooperationsrechtlicher Status verkürzt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.10.2008 - 9 S 1507/06 -, Urt. v. 21.04.1999 - 9 S 2653/98; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2006 - 3 K 1362/04 -, jeweils in juris).
  • ArbG Ulm, 03.02.2010 - 4 Ca 440/09

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Doppelstellung einer Professorin

    Bei vor Inkrafttreten des Gesetztes abgeschlossenen Berufungsvereinbarungen handelt es sich um öffentlich - rechtliche Verträge (VG Freiburg 06.07.2006, 3 K 1362/04 m.w.N., VGH Bad.-Württ. 24.04.2009 9 S 603/09).
  • VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1364/04
    3 K 1362/04.
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