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   VG Weimar, 04.08.1999 - 3 K 1467/97.We   

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VG Weimar, 04.08.1999 - 3 K 1467/97.We (https://dejure.org/1999,26450)
VG Weimar, Entscheidung vom 04.08.1999 - 3 K 1467/97.We (https://dejure.org/1999,26450)
VG Weimar, Entscheidung vom 04. August 1999 - 3 K 1467/97.We (https://dejure.org/1999,26450)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Thüringen, 29.05.2002 - 3 KO 540/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylanspruch; Abschiebungsschutz;

    Zu diesem Zweck hat der türkische Nachrichtendienst MIT insbesondere auch in Deutschland besondere neue Organisationsstrukturen geschaffen (vgl. K vom 21. August 2000 an VG Oldenburg zu 5 A 3935/99), die über die nachrichtendienstlichen Aktivitäten seiner professionellen Agenten und der Mitarbeiter in den Auslandsvertretungen hinausgehen (vgl. K vom 28. Februar 2000 an VG Frankfurt/Oder zu 3 K 1467/97.A).

    Im Rahmen der Bekämpfung der PKK und anderer von ihr abhängiger Gruppierungen bedient sich der Nachrichtendienst türkischer Vereine und Moscheen, weiter der Inhaber von Reiseagenturen, Lehrer, Arbeiter, Studenten, Dolmetscher oder auch in die Organisationen eingeschleuster Spitzel (vgl. K vom 29. September 2000 an VG Sigmaringen zu A 8 K12435/98 und vom 28. Februar 2000 an VG Frankfurt/Oder zu 3 K 1467/97.A).

    Ungeachtet dessen hänge die Informationsbeschaffung stets von der Kapazität der Mitarbeiter und Agenten ab (vgl. K vom 28. Februar 2000 an VG Frankfurt/Oder zu 3 K 1467/97.A).

    Die Einschätzung des Sachverständigen T, derzufolge der türkische Staat alle Aktivitäten im Ausland, die annähernd eine Verbindung mit der Türkei aufwiesen, genau beobachteten (vgl. T vom 16. Januar 2001 an VG Oldenburg zu 5 A 3288/99), bildet, sofern ihr angesichts der gegenläufigen Stellungnahme des Sachverständigen K (vom 28. Februar 2000 an VG Frankfurt/Oder zu 3 K 1467/97.A) überhaupt zu folgen ist, keine hinreichende Grundlage für die Annahme, dass jeder Kurde aufgrund von nur untergeordneten Exilaktivitäten identifiziert wird und als Regimegegner in das Blickfeld des türkischen Geheimdienstes gerät.

  • OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Strafnachrichtenaustausch; Asylanspruch;

    Zu diesem Zweck hat der türkische Nachrichtendienst MIT insbesondere auch in Deutschland besondere neue Organisationsstrukturen geschaffen (vgl. Kaya vom 21. August 2000 an VG Oldenburg zu 5 A 3935/99), die über die nachrichtendienstlichen Aktivitäten seiner professionellen Agenten und der Mitarbeiter in den Auslandsvertretungen hinausgehen (vgl. Kaya vom 28. Februar 2000 an VG Frankfurt/Oder zu 3 K 1467/97.A).

    Im Rahmen der Bekämpfung der PKK und anderer von ihr abhängiger Gruppierungen bedient sich der Nachrichtendienst türkischer Vereine und Moscheen, weiter der Inhaber von Reiseagenturen, Lehrer, Arbeiter, Studenten, Dolmetscher oder auch in die Organisationen eingeschleuster Spitzel (vgl. Kaya vom 29. September 2000 an VG Sigmaringen zu A 8 K 12435/98 und vom 28. Februar 2000 an VG Frankfurt/Oder zu 3 K 1467/97.A).

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