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   VG Chemnitz, 14.05.2007 - 3 K 1597/06   

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VG Chemnitz, 14.05.2007 - 3 K 1597/06 (https://dejure.org/2007,25338)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 14.05.2007 - 3 K 1597/06 (https://dejure.org/2007,25338)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 3 K 1597/06 (https://dejure.org/2007,25338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 916 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Chemnitz, 14.05.2007 - 3 K 1597/06
    Dabei kommt der Umsetzung als lediglich innerbehördlicher Organisationsmaßnahme keine Verwaltungsaktqualität zu, unabhängig davon, ob im Einzelfall tatsächlich Rechte des Beamten beeinträchtigt sind (BVerwG, Urteil vom 02.05.1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144, 147).
  • OVG Sachsen, 08.03.1999 - 2 S 753/96
    Auszug aus VG Chemnitz, 14.05.2007 - 3 K 1597/06
    Eine Umsetzung ist die Übertragung eines anderen Amtes im konkret-funktionellen Sinn, ohne dass das Amt im statusrechtlichen und im abstrakt-funktionellen Sinn berührt wird oder die Beschäftigungsbehörde sich ändert (SächsOVG, Beschluss vom 08.03.1999 - 2 S 753/96 - SächsVBl. 1999, 163 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 12.09.2007 - 1 Bs 79/07

    Anrufung des Gerichts durch Gleichstellungsbeauftragten nach BGleiG § 22 Abs 3

    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob der in die Zukunft gerichtete Teil des einstweiligen Rechtsschutzantrags nicht schon aus dem Grund unzulässig ist, weil sich der am 18. April 2006 erhobene Einspruch der Antragstellerin allein dagegen richtete, dass sie nicht zu der Besprechung am 24. April 2006 und der Vorbesprechung hierzu am 18. April 2006 eingeladen worden war (vgl. zum Erfordernis, auch vor Anrufung des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren das Einspruchs- und Einigungsverfahren nach den §§ 21, 22 Abs. 1 BGleiG durchzuführen, mit beachtlichen Gründen VG Chemnitz, Beschl. v. 14.5.2007, 3 K 1597/06, juris, Rn. 20 ff.).
  • OVG Sachsen, 17.08.2007 - 2 BS 208/07

    Begrenzung der Rechte des Gleichstellungsbeauftragten auf die im

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 14. Mai 2007 - 3 K 1597/06 - wird zurückgewiesen.
  • VG Koblenz, 29.04.2015 - 2 K 527/14
    Ihr wäre sogar ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes versagt, weil das Gesetz in § 22 Abs. 1 Satz 4 BGleiG von der "Anrufung" des Gerichts und nicht etwa von einer Klage spricht; eine "Anrufung" des Gerichts erfolgt auch im Eilverfahren (vgl. VG Chemnitz, Beschluss vom 14. Mai 2007, Az.: 3 K 1597/06; juris).
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