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FG Sachsen, 28.07.2003 - 3 K 1808/01 |
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Verfahrensgang
- FG Sachsen, 28.07.2003 - 3 K 1808/01
- BFH, 14.12.2004 - III B 115/03
Wird zitiert von ...
- BFH, 29.08.2008 - III B 63/07
Nichtigkeitsklage wegen fehlerhafter Vertretung
Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen gerichtete Klage durch Urteil vom 28. Juli 2003 3 K 1808/01 als unzulässig ab.Durch das in Rechtskraft erwachsene Urteil im Verfahren 3 K 1808/01 sei die Existenz der Klägerin verneint worden.
Da die rechtzeitige Vorlage einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht die Wirksamkeit der Klageerhebung betrifft und damit positive Sachentscheidungsvoraussetzung ist (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111, BVerwGE 69, 380;… BFH-Beschluss vom 18. Januar 2001 VII B 126/00, BFH/NV 2001, 1268, m.w.N.), hat es die durch den vollmachtlosen Vertreter erhobene Klage 3 K 1808/01 zu Recht als unzulässig abgewiesen.