Rechtsprechung
FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13 Erb |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 14 Abs. 1 BewG; § 14 Abs. 2 BewG; § 10 Abs. 3 ErbStG
EBewG, ErbStG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erbschaftsteuerliche Bewertung einer vom Erblasser gegenüber dem Erben zinslos gestundeten Zugewinnausgleichsforderung im Nachlass
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzinsung einer geerbten Zugewinnausgleichforderung und einer Zins-Vorschenkung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Abzinsung einer geerbten Zugewinnausgleichforderung und einer Zins-Vorschenkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer: Wenn die Erblasserin dem Erben gegenüber eine Zugewinnausgleichsforderung zinslos gestundet hat
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erbschaftsteuerliche Bewertung einer zinslos gestundeten Zugewinnausgleichsforderung
Verfahrensgang
- FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13 Er
- BFH, 22.08.2018 - II R 51/15
Papierfundstellen
- EFG 2016, 45
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Berücksichtigung früherer Erwerbe
Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
Die Auffassung werde durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25) bestätigt.In Bezug auf die Zinsschenkung meint der Beklagte nunmehr, dass eine Abzinsung nicht zulässig sei, und verweist dazu auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25).
Die Zugewinnausgleichsforderung ist, wie mittlerweile zwischen den Beteiligten im Grundsatz unstreitig, in Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25) mit dem gemäß § 12 Abs. 3 BewG abgezinsten Kapitalbetrag anzusetzen.
In seinem Urteil vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25) hat der BFH unter II 2. der Entscheidungsgründe zwar ausgeführt, dass im Erbfall § 10 Abs. 3 ErbStG die Anwendung der §§ 13 Abs. 3 und 14 Abs. 2 BewG sperre mit der Folge, dass im vorliegenden Fall die Zinsschenkung, die gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG als Vorschenkung zu erfassen ist, nicht, wie vom Kläger beantragt, mit einem gemäß § 14 Abs. 2 BewG korrigierten Wert anzusetzen wäre.
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
Gegen die Festsetzung wandte sich der Kläger mit Einspruch vom 15.03.2012 mit dem Begehren, den angefochtenen Bescheid wegen der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes in dem Verfahren 1 BvL 21/12 gemäß § 165 AO für vorläufig zu erklären sowie die als Nachlassgegenstand erfasste Zugewinnausgleichsforderung und die als Vorschenkung erfasste Zinsschenkung abzuzinsen. - FG Münster, 23.10.2014 - 3 K 265/12
Übertragung von Versicherungen
Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
Dabei ist die materiell-rechtlich zutreffende Steuer für die Vorschenkung abzuziehen, § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG (FG Münster, Urteile vom 13.03.2008 3 K 1919/05 Erb, EFG 2008, 1309 und vom 23.10.2014 3 K 265/12 Erb, EFG 2015, 240).
- FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 1919/05
Berücksichtigung der bestandskräftig zu hoch festgesetzten Schenkungsteuer auf …
Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
Dabei ist die materiell-rechtlich zutreffende Steuer für die Vorschenkung abzuziehen, § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG (FG Münster, Urteile vom 13.03.2008 3 K 1919/05 Erb, EFG 2008, 1309 und vom 23.10.2014 3 K 265/12 Erb, EFG 2015, 240). - FG Münster, 13.09.2012 - 3 K 1019/10
Freibetragsänderung innerhalb des Zehnjahreszeitraums
Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
§ 10 Abs. 3 ErbStG trifft nur eine Regelung für den aktuell zu besteuernden Erwerb, so dass im vorliegenden Fall nur die Zugewinnausgleichsforderung selbst § 10 Abs. 3 ErbStG unterliegt, während die als Vorschenkung zu erfassende Zinsschenkung, die bereits bei Abschluss des Ehe- und Erbvertrags am 07.12.2004 ausgeführt wurde, nur von der die Steuerberechnung regelnden Vorschrift des § 14 Abs. 1 ErbStG erfasst wird und dabei ein eigenständiger Erwerb bleibt und gerade nicht mit dem zu besteuernden Erwerb zu einem einheitlichen Erwerb zusammengefasst wird (vgl. FG Münster, Urteil vom 13.09.2012 3 K 1019/10 Erb, EFG 2013, 309 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung). - FG München, 18.01.1996 - 4 V 2243/95
Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftssteuerbescheides für die Dauer eines …
Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
Eine Abzinsung der Zugewinnausgleichsforderung komme unter Berücksichtigung der Ausführungen im Beschluss des Finanzgerichts München vom 18.01.1996 4 V 2243/95 (UVR 1996, 182) nicht in Betracht.
- BFH, 22.08.2018 - II R 51/15
Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. September 2015 3 K 1870/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 45.