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   FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13 Erb   

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https://dejure.org/2015,35715
FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13 Erb (https://dejure.org/2015,35715)
FG Münster, Entscheidung vom 10.09.2015 - 3 K 1870/13 Erb (https://dejure.org/2015,35715)
FG Münster, Entscheidung vom 10. September 2015 - 3 K 1870/13 Erb (https://dejure.org/2015,35715)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbschaftsteuerliche Bewertung einer vom Erblasser gegenüber dem Erben zinslos gestundeten Zugewinnausgleichsforderung im Nachlass

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzinsung einer geerbten Zugewinnausgleichforderung und einer Zins-Vorschenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Abzinsung einer geerbten Zugewinnausgleichforderung und einer Zins-Vorschenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer: Wenn die Erblasserin dem Erben gegenüber eine Zugewinnausgleichsforderung zinslos gestundet hat

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuerliche Bewertung einer zinslos gestundeten Zugewinnausgleichsforderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.10.1998 - II R 64/96

    Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
    Die Auffassung werde durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25) bestätigt.

    In Bezug auf die Zinsschenkung meint der Beklagte nunmehr, dass eine Abzinsung nicht zulässig sei, und verweist dazu auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25).

    Die Zugewinnausgleichsforderung ist, wie mittlerweile zwischen den Beteiligten im Grundsatz unstreitig, in Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25) mit dem gemäß § 12 Abs. 3 BewG abgezinsten Kapitalbetrag anzusetzen.

    In seinem Urteil vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25) hat der BFH unter II 2. der Entscheidungsgründe zwar ausgeführt, dass im Erbfall § 10 Abs. 3 ErbStG die Anwendung der §§ 13 Abs. 3 und 14 Abs. 2 BewG sperre mit der Folge, dass im vorliegenden Fall die Zinsschenkung, die gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG als Vorschenkung zu erfassen ist, nicht, wie vom Kläger beantragt, mit einem gemäß § 14 Abs. 2 BewG korrigierten Wert anzusetzen wäre.

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
    Gegen die Festsetzung wandte sich der Kläger mit Einspruch vom 15.03.2012 mit dem Begehren, den angefochtenen Bescheid wegen der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes in dem Verfahren 1 BvL 21/12 gemäß § 165 AO für vorläufig zu erklären sowie die als Nachlassgegenstand erfasste Zugewinnausgleichsforderung und die als Vorschenkung erfasste Zinsschenkung abzuzinsen.
  • FG Münster, 23.10.2014 - 3 K 265/12

    Übertragung von Versicherungen

    Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
    Dabei ist die materiell-rechtlich zutreffende Steuer für die Vorschenkung abzuziehen, § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG (FG Münster, Urteile vom 13.03.2008 3 K 1919/05 Erb, EFG 2008, 1309 und vom 23.10.2014 3 K 265/12 Erb, EFG 2015, 240).
  • FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 1919/05

    Berücksichtigung der bestandskräftig zu hoch festgesetzten Schenkungsteuer auf

    Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
    Dabei ist die materiell-rechtlich zutreffende Steuer für die Vorschenkung abzuziehen, § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG (FG Münster, Urteile vom 13.03.2008 3 K 1919/05 Erb, EFG 2008, 1309 und vom 23.10.2014 3 K 265/12 Erb, EFG 2015, 240).
  • FG Münster, 13.09.2012 - 3 K 1019/10

    Freibetragsänderung innerhalb des Zehnjahreszeitraums

    Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
    § 10 Abs. 3 ErbStG trifft nur eine Regelung für den aktuell zu besteuernden Erwerb, so dass im vorliegenden Fall nur die Zugewinnausgleichsforderung selbst § 10 Abs. 3 ErbStG unterliegt, während die als Vorschenkung zu erfassende Zinsschenkung, die bereits bei Abschluss des Ehe- und Erbvertrags am 07.12.2004 ausgeführt wurde, nur von der die Steuerberechnung regelnden Vorschrift des § 14 Abs. 1 ErbStG erfasst wird und dabei ein eigenständiger Erwerb bleibt und gerade nicht mit dem zu besteuernden Erwerb zu einem einheitlichen Erwerb zusammengefasst wird (vgl. FG Münster, Urteil vom 13.09.2012 3 K 1019/10 Erb, EFG 2013, 309 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • FG München, 18.01.1996 - 4 V 2243/95

    Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftssteuerbescheides für die Dauer eines

    Auszug aus FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
    Eine Abzinsung der Zugewinnausgleichsforderung komme unter Berücksichtigung der Ausführungen im Beschluss des Finanzgerichts München vom 18.01.1996 4 V 2243/95 (UVR 1996, 182) nicht in Betracht.
  • BFH, 22.08.2018 - II R 51/15

    Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. September 2015 3 K 1870/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 45.

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