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   VG Sigmaringen, 19.01.2007 - 3 K 1927/06   

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https://dejure.org/2007,34434
VG Sigmaringen, 19.01.2007 - 3 K 1927/06 (https://dejure.org/2007,34434)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 19.01.2007 - 3 K 1927/06 (https://dejure.org/2007,34434)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 3 K 1927/06 (https://dejure.org/2007,34434)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung bei Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens; Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen eines Konkurrentenstreits um die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht stoppt die Besetzung eines Leitungspostens bei einer Polizeidirektion

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2007 - 3 K 1927/06
    Dies reicht für das Vorliegen eines Anordnungsgrundes aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, VBlBW 2006, 280, zitiert nach juris).

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl ist schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (vgl. zu Vorstehendem insgesamt: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005, a.a.O., m.w.N.).

    Für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist es ausreichend, dass die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung glaubhaft gemacht ist und Aussichten des Betroffenen, in einem neuen, rechtmäßigen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl 2002, 1633, zitiert nach juris; OVG NordrheinWestfalen, Beschluss vom 08.06.2006, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005, a.a.O).

    Im Hinblick auf die Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzes im Konkurrentstreitverfahren wird von einer Reduzierung des Auffangwertes abgesehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 1 B 195/06
    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2007 - 3 K 1927/06
    Da die für die Beurteilung maßgeblichen dienstlichen Anforderungen sich mit Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne bestimmen und in aller Regel steigen, wenn der Beamte in ein höherwertiges Amt befördert wird, vermag eine aus dem früheren Amt erstellte Beurteilung das Leistungsbild im höherwertigen Amt nicht mehr widerzuspiegeln (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2006 - 1 B 195/06 -, juris).

    An der Vergleichbarkeit der Anlassbeurteilung des Beigeladenen mit der Regelbeurteilung des Antragstellers fehlt es aber aller Voraussicht nach, weil sich die Beurteilungszeiträume erheblich unterscheiden und die Anlassbeurteilung des Beigeladenen wesentlich aktueller ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2006, a.a.O.).

    In einem solchen Fall ist der Dienstherr gehalten, die resultierenden Erkenntnisdefizite bei den übrigen Bewerbern auszugleichen und die Vergleichbarkeit sämtlicher dienstlichen Beurteilungen herzustellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2006, a.a.O.).

    Für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist es ausreichend, dass die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung glaubhaft gemacht ist und Aussichten des Betroffenen, in einem neuen, rechtmäßigen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl 2002, 1633, zitiert nach juris; OVG NordrheinWestfalen, Beschluss vom 08.06.2006, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005, a.a.O).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2007 - 3 K 1927/06
    Für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist es ausreichend, dass die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung glaubhaft gemacht ist und Aussichten des Betroffenen, in einem neuen, rechtmäßigen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl 2002, 1633, zitiert nach juris; OVG NordrheinWestfalen, Beschluss vom 08.06.2006, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005, a.a.O).

    Es kann vom Antragsteller nicht darüber hinaus verlangt werden, dass er eine realistische Möglichkeit glaubhaft macht, bei Vermeidung des Fehlers dem ausgewählten Bewerber vorgezogen zu werden, und es ist auch nicht Aufgabe des Gerichts, eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten des Bewerbers vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2007 - 3 K 1927/06
    Der Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, auf den sich der Antragsgegner beruft, führt nicht zu einer anderen Einschätzung.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. Januar 2007 - 3 K 1927/06 - wird zurückgewiesen.
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