Weitere Entscheidung unten: VG Leipzig, 02.04.2004

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   FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04   

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FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04 (https://dejure.org/2006,18784)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.2006 - 3 K 199/04 (https://dejure.org/2006,18784)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 3 K 199/04 (https://dejure.org/2006,18784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitliche Feststellung: Falschbezeichnung der Gemeinschaft, örtliche Zuständigkeit bei Sonstigen Einkünften, Anfechtbarkeit der Einkunftsart; Heilung einer unterlassenen Aufforderung zur Steuererklärung in Schätzungsfällen; Kaufpreisminderung durch Erteilung eines ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einheitliche Feststellung: Falschbezeichnung der Gemeinschaft, örtliche Zuständigkeit bei Sonstigen Einkünften, Anfechtbarkeit der Einkunftsart; Heilung einer unterlassenen Aufforderung zur Steuererklärung in Schätzungsfällen; Kaufpreisminderung durch Erteilung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften eines Medienvertriebs; Anforderungen an die Anfechtung der Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen; Anfechtung von Feststellungsbescheiden; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Abgabenordnung, Einkommensteuergesetz: Einheitliche Feststellung: Falschbezeichnung, örtliche Zuständigkeit , Einkunftsart; unterlassene Aufforderung zur Steuererklärung in Schätzungsfällen; Kaufpreisminderung durch Dienstleistungsauftrag

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1794
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.04.1992 - XI R 46/88

    Anforderungen an die Adressierung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04
    Die Gesellschafter (und nicht die Gesellschaft als solche) sind daher notwendige Adressaten eines solchen Feststellungsbescheides (BFH-Urteil vom 29. April 1992, XI R 46/88, BFH/NV 1992, 718 m.w.N.).

    Das gilt auch hinsichtlich der Bezeichnung des Gemeinschaftsverhältnisses; deshalb ist etwa die Angabe einer nicht mehr bestehenden Personengesellschaft im Anschriftenfeld des Bescheides ebenso unschädlich (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992, XI R 46/88, BFH/NV 1992, 718 m.w.N.) wie die Falschbezeichnung des Gemeinschaftsverhältnisses (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 13. Dezember 2002, III 300/02, EFG 2003, 751).

  • FG Hamburg, 13.12.2002 - III 300/02

    Gewinnfeststellung: Unzulässigkeit der Klage wegen Einkünftequalifizierung /

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04
    Ob eine von ihnen gebildete Gemeinschaft eine GbR darstellt, was die Kläger bestreiten, ist insoweit nicht erheblich und eine etwaige Falschbezeichnung daher unschädlich (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 13. Dezember 2002, III 300/02, EFG 2003, 751).

    Das gilt auch hinsichtlich der Bezeichnung des Gemeinschaftsverhältnisses; deshalb ist etwa die Angabe einer nicht mehr bestehenden Personengesellschaft im Anschriftenfeld des Bescheides ebenso unschädlich (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992, XI R 46/88, BFH/NV 1992, 718 m.w.N.) wie die Falschbezeichnung des Gemeinschaftsverhältnisses (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 13. Dezember 2002, III 300/02, EFG 2003, 751).

  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04
    (1) Soweit ein Gesellschafter betrieblich an einer nicht gewerblich tätigen Gesellschaft beteiligt ist, ist die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-) Finanzamt zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. April 2005, GrS 2/02, BFHE 209, 399 , BStBl II 2005, 679 ).
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 13/02

    Als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision nach § 22

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04
    Leistung in diesem Sinne ist jedes Tun, Unterlassen und Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (BFH-Urteil vom 21. September 2004, IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44 ), sofern es sich nicht als Veräußerungs- oder veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellt (BFH-Urteil vom 10. September 2003, XI R 26/02, BFHE 203, 448 , BStBl II 2004, 218 ).
  • BFH, 10.09.2003 - XI R 26/02

    Veräußerung einer Zufallserfindung

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04
    Leistung in diesem Sinne ist jedes Tun, Unterlassen und Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (BFH-Urteil vom 21. September 2004, IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44 ), sofern es sich nicht als Veräußerungs- oder veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellt (BFH-Urteil vom 10. September 2003, XI R 26/02, BFHE 203, 448 , BStBl II 2004, 218 ).
  • BFH, 26.05.1993 - X R 108/91

    Sonstige Einkünfte - Gesellschafterbeitrag

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04
    In einem derartigen Fall ist, wie bei den anderen Einkunftsarten, der Tatbestand eines auf Einkommens- und Vermögensmehrung durch Leistungsaustausch gerichteten wirtschaftlichen Verhaltens erfüllt (BFH-Urteil vom 21. September 1982, VIII R 73/79, BFHE 137, 251 , BStBl II 1983, 201 ; BFH-Urteil vom 26. Mai 1993, X R 108/91, BFHE 171, 500 , BStBl II 1994, 96 ).
  • BFH, 21.09.1982 - VIII R 73/79

    Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG auch dann, wenn nachträglich gezahltes Entgelt

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04
    In einem derartigen Fall ist, wie bei den anderen Einkunftsarten, der Tatbestand eines auf Einkommens- und Vermögensmehrung durch Leistungsaustausch gerichteten wirtschaftlichen Verhaltens erfüllt (BFH-Urteil vom 21. September 1982, VIII R 73/79, BFHE 137, 251 , BStBl II 1983, 201 ; BFH-Urteil vom 26. Mai 1993, X R 108/91, BFHE 171, 500 , BStBl II 1994, 96 ).
  • BFH, 30.01.1980 - II R 90/75

    Bestimmtheit eines Gesellschaftsteuerbescheides - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04
    Damit konkretisiert § 157 Abs. 1 Satz 2 AO das Gebot hinreichender Bestimmtheit in § 119 Abs. 1 AO (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1980, II R 90/75, BFHE 130, 74 , BStBl II 1980, 316 ).
  • BFH, 30.11.1993 - II B 183/92

    Keine Entscheidung über Schachtelprivileg nach § 102 BewG im Rahmen des

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04
    Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist nur dann unzulässig, wenn es unzweifelhaft ist, dass ihr keine steuerliche Bedeutung zukommt (BFH-Beschluss vom 30. November 1993, II B 183/92, BFHE 172, 530 , BStBl II 1994, 150 m.w.N.).
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   VG Leipzig, 02.04.2004 - 3 K 199/04   

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https://dejure.org/2004,56997
VG Leipzig, 02.04.2004 - 3 K 199/04 (https://dejure.org/2004,56997)
VG Leipzig, Entscheidung vom 02.04.2004 - 3 K 199/04 (https://dejure.org/2004,56997)
VG Leipzig, Entscheidung vom 02. April 2004 - 3 K 199/04 (https://dejure.org/2004,56997)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 03.09.2004 - 3 BS 167/04

    Beförderungen

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 2. April 2004 - 3 K 199/04 - geändert.
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