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   FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 257/98.GE   

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https://dejure.org/2000,15225
FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 257/98.GE (https://dejure.org/2000,15225)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2000 - 3 K 257/98.GE (https://dejure.org/2000,15225)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 3 K 257/98.GE (https://dejure.org/2000,15225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ArgeLandentwicklung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung an die Bescheinigung des Agrarordnungsamtes; Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Teilnahme am Bodenordnungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Bindung an die Bescheinigung des Agrarordnungsamtes bei Bewilligung einer Grunderwerbssteuerbefreiung gem. § 67 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 67 LwAnpG: Bindung an die Bescheinigung des Agrarordnungsamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 390
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.04.1982 - II R 141/78

    Ergänzung eines Flurbereinigungsplans - Ausführungsanordnung -

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 257/98
    Der BFH weist in seiner eben genannten Entscheidung ausdrücklich darauf hin, dass der Streitfall, dem die Versicherung einer GmbH nach § 29 RSiedlG zugrunde lag, nicht mit dem von ihm mit Urteil vom 21.04.1982 (II R 141/78, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1982, 571) entschiedenen Fall vergleichbar ist.

    Das ist hier ersichtlich nicht der Fall, weil das Ziel einer sinnvollen Bodenneuordnung auch und gerade mit Dritten erreicht werden kann und weil der Gesetzgeber die Beurteilungskompetenz insoweit allein dem Agrarordnungsamt zugewiesen und damit zutreffend der Gefahr widersprüchlicher Behördenentscheidungen vorgebeugt hat (vgl. auch BFH, Urteil vom 21.04.1982, a.a.O. für den im Wesentlichen gleichlautenden § 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz ).

  • BFH, 17.01.1990 - II R 3/86
    Auszug aus FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 257/98
    Eine eigene Beurteilungsbefugnis steht dem Finanzamt unter diesen Umständen nicht zu (anderer Ansicht wohl Boruttau a.a.O. § 4 Textziff. 15 unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 17.01.1990 II R 3/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1991, 838 betreffend die Versicherung nach § 29 Reichssiedlungsgesetz; unter Hinweis auf dieses Urteil halten es Pahlke/Franz, Kommentar z. GrEStG , 2. Aufl., § 4 Tz. 61 für fraglich, ob es sich bei der amtlichen Bestätigung um einen Grundlagenbescheid handelt).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 5 S 88/14

    Gebührenbefreiung für Baugenehmigung nach Siedlungsrecht

    1938, 829, und BFH, Urt. v. 02.11.1951 - II 201/51 S -, BFHE 55, 578; Urt. v. 02.04.1952 - II 143/51 S -, BFHE 56, 344; Urt. v. 13.10.1972 - III R 107/71 -, BFHE 107, 549; für den Fall, dass die Versicherung bzw. Bescheinigung nicht von einer Behörde ausgestellt wurde BFH, Urt. v. 21.04.1982, a.a.O. sowie Urt. v. 17.01.1990 - II R 3/86 -, BFH/NV 1991, 837 m.w.N.; ebenso FinG Brandenburg, Urt. v. 11.01.2000 - 3 K 257/98 GE -, juris ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.09.2009 - 6 K 1758/04

    Anwendbarkeit des § 36 Abs. 3 Satz 3 DMBilG im Jahr 1996 - Gewinneutralität des

    Dafür spricht jedoch, dass der Begriff der Abgeltung auch den darin enthaltenen Verzicht umfassen könnte und dem Landrat als zuständigem Agrarordnungsamt alleinige Beurteilungskompetenz zukommt (so auch FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 11. Januar 2000 3 K 257/98 GE, EFG 2000, 390).
  • FG Brandenburg, 13.05.2003 - 1 K 834/00

    Kostenbefreiung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz erstreckt sich auch auf

    Die Remonstrationen des Beklagten sind unbeachtlich (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 11. Januar 2000 3 K 257/98 GE, EFG 2000, 390 ).
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