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   FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04   

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FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04 (https://dejure.org/2007,21002)
FG München, Entscheidung vom 18.07.2007 - 3 K 2891/04 (https://dejure.org/2007,21002)
FG München, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 3 K 2891/04 (https://dejure.org/2007,21002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich Herstellungskosten eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudeteils bei steuerfreier Vermietung eines Teils des Gebäudes; Widerlegliche Vermutung einer vollständigen Zuordnung gemischt genutzter Objekte zum ...

  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; RL 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Buchstabe a; ; RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchstabe a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Vorsteuerabzug bei sowohl privat genutztem als auch steuerfrei vermietetem Gebäude

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Vorsteuerabzug bei sowohl privat genutztem als auch steuerfrei vermietetem Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1501
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling

    Auszug aus FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04
    Zur Begründung verwies sie auf die EuGH-Entscheidung vom 8. Mai 2003 (C-269/00 - Seeling, EuGHE I 2003, 4101) und führte an, dass die Vermietung an die B GmbH - unabhängig davon, ob steuerpflichtig oder steuerbefreit - einen steuerbaren Umsatz darstelle und deshalb das gesamte Gebäude dem Unternehmen zugeordnet werden könne.

    aa) Grundsätzlich kann die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken eine unentgeltliche Wertabgabe i.S.d. § 3 Nr. 9a UStG und damit einen einer sonstigen Leistung gleichgestellten steuerpflichtigen Umsatz darstellen (vgl. EuGH-Urteil v. 08.05.2003, C-269/00 Seeling, EuGHE I 2003, 4101; nachfolgend BFH-Urteil v. 24.07.2003, V R 39/99, BStBl II 2004, 371).

  • BFH, 24.07.2003 - V R 39/99

    Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken

    Auszug aus FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04
    aa) Grundsätzlich kann die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken eine unentgeltliche Wertabgabe i.S.d. § 3 Nr. 9a UStG und damit einen einer sonstigen Leistung gleichgestellten steuerpflichtigen Umsatz darstellen (vgl. EuGH-Urteil v. 08.05.2003, C-269/00 Seeling, EuGHE I 2003, 4101; nachfolgend BFH-Urteil v. 24.07.2003, V R 39/99, BStBl II 2004, 371).
  • EuGH, 25.05.1993 - C-193/91

    Finanzamt München III / Mohsche

    Auszug aus FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04
    Diese Auslegung des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steht auch in Einklang mit dem weitgehend gleichlautenden Art. 6 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG, wonach die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt wird, "wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt hat" (vgl. auch EuGH-Urteil v. 27.06.1989 Rs. 50/88 Kühne, EuGHE 1989, 1925 sowie EuGH-Urteil v. 25.05.1993, C-193/91 Mohsche, EuGHE I 1993, 2615).
  • BFH, 28.02.2002 - V R 25/96

    Unternehmer - PKW - Gemischte Nutzung - Zuordnung - Vorsteuerabzug -

    Auszug aus FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04
    Auch hinsichtlich der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudeteile hat der Unternehmer das Wahlrecht, diese Gebäudeteile ebenfalls seinem Unternehmen zuzuordnen (vgl. BFH v. 28.02.2002, V R 25/96, BStBl. II 2003, 815).
  • EuGH, 27.06.1989 - 50/88

    Kühne / Finanzamt München III

    Auszug aus FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04
    Diese Auslegung des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steht auch in Einklang mit dem weitgehend gleichlautenden Art. 6 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG, wonach die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt wird, "wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt hat" (vgl. auch EuGH-Urteil v. 27.06.1989 Rs. 50/88 Kühne, EuGHE 1989, 1925 sowie EuGH-Urteil v. 25.05.1993, C-193/91 Mohsche, EuGHE I 1993, 2615).
  • FG Köln, 25.10.2006 - 7 K 4695/04

    Gebäude; teilweise Selbstnutzung; Vorsteuerabzugsberechtigung

    Auszug aus FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04
    Dies bedeutet, dass die nichtunternehmerische Nutzung eines gemischt genutzten Wirtschaftsgutes nur dann eine steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe darstellt, wenn der unternehmerisch genutzte Teil eine Vorsteuerabzugsberechtigung ausgelöst hat (so auch FG Köln, Urteil v. 25.10.2006, 7 K 4695/04, EFG 2007, 228; FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 07.04.2006, 3 K 253/05, EFG 2006, 1711; vgl. BMF v. 13.04.2004, IV B 7 - S 7300 - 26/04, BStBl I 2004, 469; Abschnitt 24c Abs. 7 Satz 2 Beispiel 1 UStR 2005; Probst in Hartmann/ Metzenmacher, UStG, Rz. 51 zu E § 3 Abs. 9a; Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3 Anm. 1322; Birkenfeld in UR 2004, 265 (269)).
  • FG Sachsen-Anhalt, 07.04.2006 - 3 K 253/05

    Verwendungseigenverbrauch bei teils unternehmerisch und teils zu eigenen

    Auszug aus FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04
    Dies bedeutet, dass die nichtunternehmerische Nutzung eines gemischt genutzten Wirtschaftsgutes nur dann eine steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe darstellt, wenn der unternehmerisch genutzte Teil eine Vorsteuerabzugsberechtigung ausgelöst hat (so auch FG Köln, Urteil v. 25.10.2006, 7 K 4695/04, EFG 2007, 228; FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 07.04.2006, 3 K 253/05, EFG 2006, 1711; vgl. BMF v. 13.04.2004, IV B 7 - S 7300 - 26/04, BStBl I 2004, 469; Abschnitt 24c Abs. 7 Satz 2 Beispiel 1 UStR 2005; Probst in Hartmann/ Metzenmacher, UStG, Rz. 51 zu E § 3 Abs. 9a; Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3 Anm. 1322; Birkenfeld in UR 2004, 265 (269)).
  • BFH, 11.03.2009 - XI R 21/08

    Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Gebäudes

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1501 veröffentlicht.
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