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   VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05   

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VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05 (https://dejure.org/2005,21897)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.11.2005 - 3 K 2989/05 (https://dejure.org/2005,21897)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. November 2005 - 3 K 2989/05 (https://dejure.org/2005,21897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahreignung im Zusammenhang mit Cannabiskonsum bei einer Konzentration von 1 ng/ml THC.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05
    Es hat sich deshalb mit dem Hinweis begnügen können, dass sich dies aus gutachterlichen Äußerungen ergebe, die vom Bundesverkehrsministerium in diesem Verfahren vorgelegt worden seien (die aber offenbar nicht veröffentlicht worden sind), während es gleichzeitig aber auch auf die im Verfahren 1 BvR 2062/96 (vgl. NJW 2002, 2373) eingeholten Gutachten von Berghaus und Krüger verwiesen hat, wonach eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit erst ab 2 ng/ml angenommen werde.

    Zum Teil wird dort lediglich auf den durch die Grenzwertwertkommission festgelegten - aber fälschlicher Weise als Gefahrenwert verstandenen - Grenzwert von 1 ng/ml Bezug genommen (so OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.07.2003 NVwZ-RR 2003, 899, 900 und VG München, Beschl. v. 26. Mai 2004 - M Ca S 04.2632, auf ersteres Bezug nehmend) oder aber darauf hingewiesen, dass nach dem Gutachten von Prof. K. vom 15.08.2001, welches im Verfahren 1 BvR 2062/96 vom Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) eingeholt worden sei, bei einer THC-Konzentration unter 2 ng/ml keine Risikoerhöhung erfolge (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 - VRS Band 107 S. 234, 236).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05
    12 Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2004 (- 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ff.) entschieden, dass "unter der Wirkung" eines berauschenden Mittels wie Cannabis i.S.d. § 24 a Abs. 2 StVG nicht derjenige ein Kraftfahrzeug führe, bei dem ein THC-Wert < als 1 ng/ml im Blut festgestellt werde.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05
    Zum Teil wird dort lediglich auf den durch die Grenzwertwertkommission festgelegten - aber fälschlicher Weise als Gefahrenwert verstandenen - Grenzwert von 1 ng/ml Bezug genommen (so OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.07.2003 NVwZ-RR 2003, 899, 900 und VG München, Beschl. v. 26. Mai 2004 - M Ca S 04.2632, auf ersteres Bezug nehmend) oder aber darauf hingewiesen, dass nach dem Gutachten von Prof. K. vom 15.08.2001, welches im Verfahren 1 BvR 2062/96 vom Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) eingeholt worden sei, bei einer THC-Konzentration unter 2 ng/ml keine Risikoerhöhung erfolge (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 - VRS Band 107 S. 234, 236).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2004 - 10 S 427/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen bewussten Passivrauchens von Cannabis

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05
    Zum Teil wird dort lediglich auf den durch die Grenzwertwertkommission festgelegten - aber fälschlicher Weise als Gefahrenwert verstandenen - Grenzwert von 1 ng/ml Bezug genommen (so OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.07.2003 NVwZ-RR 2003, 899, 900 und VG München, Beschl. v. 26. Mai 2004 - M Ca S 04.2632, auf ersteres Bezug nehmend) oder aber darauf hingewiesen, dass nach dem Gutachten von Prof. K. vom 15.08.2001, welches im Verfahren 1 BvR 2062/96 vom Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) eingeholt worden sei, bei einer THC-Konzentration unter 2 ng/ml keine Risikoerhöhung erfolge (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 - VRS Band 107 S. 234, 236).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05
    Hingegen hat das ebenfalls zitierte OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 13. Januar 2004 - 7 A 10206/03.OVG - DAR 2004, 413 gerade nicht allein auf die Überschreitung des Grenzwertes von 1 ng/ml abgestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03

    Regelmäßiger Cannabiskonsum - Gelegenheitskonsum

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05
    Von einem regelmäßigen Cannabiskonsum kann beim Antragsteller nicht ausgegangen werden, da ein solcher nach der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., nur bei täglichem oder nahezu täglichen Konsum gegeben ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.11.2003 - 10 S 2048/03 - DAR 2004, 170).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05
    Bei der Abwägung aufgrund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse um so größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und, dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992, DÖV 1993, 432; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997, VBlBW 1997, 390).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05
    Bei der Abwägung aufgrund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse um so größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und, dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992, DÖV 1993, 432; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997, VBlBW 1997, 390).
  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05
    Die Berichterstatterin schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Bayer. VGH an, der mit Beschluss vom 11.11.2004 entschieden hat, dass allein aufgrund eines solchen Befundes ein Cannabiskonsument, der gelegentlich konsumiert, nicht gemäß Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV als fahrungeeignet angesehen werden könne mit der Folge, dass ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen sei (Bayer. VGH, Beschl. v. 11.11.2004 11 Cs 04.2348 - zitiert nach Juratek).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05
    Sind nämlich für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch welche die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.08.1976 - 10 S 1318/76 -, NVW 1977, 165 und Beschl. v. 31.01.1984 - 5 S 3142/83 -, NVwZ 1985, 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, RdNr. 57 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. November 2005 - 3 K 2989/05 - geändert.
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