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   VG Aachen, 09.02.2005 - 3 K 354/04   

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https://dejure.org/2005,15720
VG Aachen, 09.02.2005 - 3 K 354/04 (https://dejure.org/2005,15720)
VG Aachen, Entscheidung vom 09.02.2005 - 3 K 354/04 (https://dejure.org/2005,15720)
VG Aachen, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 3 K 354/04 (https://dejure.org/2005,15720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung der Anerkennung als geeignete Stelle für die Verbraucherinsolvenzberatung gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO); Ausgestaltung der Geeignetheit einer Verbraucherinsolvenzberatungsstelle

  • zvi-online.de

    InsO § 305; AGInsO NW § 2
    Kein Nachweis praktischer Erfahrung für Schuldnerberatung bei Berufsausübung mit mehrfachen Rechtsverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Düsseldorf, 16.03.2004 - 3 K 8683/03

    Anspruch auf Anerkennung als geeignete Stelle für die

    Auszug aus VG Aachen, 09.02.2005 - 3 K 354/04
    Die Beratung eines Rechtsanwalts von in Not geratenen Mandanten im Rahmen seines Rechtsanwaltsberufes, z.B. um Vergleiche zur Schuldenbereinigung auszuhandeln, und dessen Vorbildung als Volljurist ersetzen nicht die praktische Tätigkeit als Lernphase in einer Schuldnerberatungsstelle, vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. März 2004 - 3 K 8683/03 - (nicht veröffentlicht).
  • VG Kassel, 11.09.2008 - 5 L 1137/08

    Geeignetheit und Zuverlässigkeit einer Verbraucherinsolvenzberatungsstelle

    Die Berater stehen in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden, die wegen ihrer finanziellen Notlage besonderer Beratung bedürfen, die nur von Erfahrenen und Geschulten gewährleistet wird (VG Aachen, Urteil vom 09.02.2005  3 K 354/04 -).

    Die Berater stehen in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden, die wegen ihrer finanziellen Notlage besonderer Beratung bedürfen, die nur von Erfahrenen und Geschulten gewährleistet wird (VG Aachen, Urteil vom 09.02.2005 - 3 K 354/04 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 1 B 27.08

    Keine Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle für Verein, der sich über

    Im Hinblick darauf, dass durch die Zulassung nur geeigneter Schuldnerberatungsstellen wichtige Gemeinschaftsgüter geschützt werden sollen, sind an die Geeignetheit einer solchen Stelle grundsätzlich hohe Anforderungen zu stellen (vgl. auch VG Kassel, Beschluss vom 11. September 2008 - 5 L 1137/08.KS -, juris Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 9. Februar 2005 - 3 K 354/04 - juris Rn. 36).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.05.2013 - 6 K 1146/12

    Umsatzsteuerliche Organschaft - Annahme einer wirtschaftlichen Eingliederung bei

    Das ergebe sich aus seiner Zeugenaussage während einer mündlichen Verhandlung vor dem dritten Senat des Finanzgerichtes Sachsen-Anhalt in der Sache 3 K 354/04, auf dessen Protokoll ab Bl. 89 ff. der betreffenden Klageakte verwiesen werde.

    Insofern kommt es auf die Zeugenaussage während der mündlichen Verhandlung in der Sache 3 K 354/04, bei der H. A. nahezu jedwedes Tätigwerden für die Klägerin mit Nichtwissen bestreitet, nicht an.

  • VG Düsseldorf, 05.09.2012 - 20 K 1012/12

    Anerkennung einer natürlichen Person als geeignete Stelle i.S.v. § 305 Abs. 1 Nr.

    Die Berater stehen in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden, die wegen ihrer finanziellen Notlage besonderer Beratung bedürfen, die nur von erfahrenen, geschulten und persönlich zuverlässigen Personen gewährleistet ist, vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. September 2009 - 7 K 2302/07 -, VG Aachen, Urteil vom 9. Februar 2005 - 3 K 354/04 -, zitiert nach juris.
  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2009 - 7 K 2302/07

    Voraussetzungen für eine förmliche Anerkennung als geeignete Stelle nach § 305

    vgl. ähnlich: VG Aachen, Urteil vom 9. Februar 2005, - 3 K 354/04 -, Rdnr. 36 ff; VG Kassel, Beschluss vom 11. September 2008 - 5 L 1137/08.KS -, Rdnr. 5, sämtl.
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